Platzmangel in Frauenhäusern: Rechtsanspruch gefordert


Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist Aufgabe der einzelnen Kommunen. Symbolfoto: pixabay
Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist Aufgabe der einzelnen Kommunen. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Wie der NDR berichtete, fanden im vergangenen Jahr über 2000 von Gewalt bedrohte Frauen keinen Platz in niedersächsischen Frauenhäusern. Die grüne Landtagsfraktion fordert in einem Antrag die Landesregierung auf, die Finanzierung der Frauenhäuser zu sichern, zusätzliche Plätze und ein umfassendes Betreuungs- und Beratungsangebot für Frauen zu schaffen.


Wie die Fraktion in einer Pressemitteilung informiert, gab es auch in Wolfsburg vereinzelt Fälle, in denen Betroffene keinen Platz in einem Frauenhaus fanden.

„Wenn Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, keinen Zufluchtsort in einem Frauenhaus finden, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, dann müssen wir die Finanzierung der Einrichtungen endlich auf eine verlässlichere Grundlage stellen. Damit erleichtern wir die Realisierung eines bedarfsgerechten Platzangebots. Deshalb setzen wir uns auch für einen Rechtsanspruch ein“, fordert die regional zuständige Landtagsabgeordnete Imke Byl.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist Aufgabe der einzelnen Kommunen. Das Land fördert die Frauenhäuser zudem mit 4,26 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Rechtsanspruch müsse eine verbindliche Finanzierung durch Bund, Land und Kommunen einhergehen. Byl ist darüber hinaus noch ein weiterer Aspekt wichtig: „Die schutzsuchenden Frauen befinden sich in sehr unterschiedlichen Lebenslagen und haben dementsprechend vielfältigen Unterstützungsbedarf. Wir brauchen also ein differenziertes Betreuungs- und Beratungsangebot, um den Frauen den Weg zurück in die Selbstständigkeit zu ebnen.“