Politik berät: Mietspiegel soll angepasst werden

Mietern sollen so auch weiterhin ein hohes Maß an Rechtssicherheit haben.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Sina Rühland

Wolfsburg. Seit dem 1. Januar 2024 hat Wolfsburg einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser soll mit Beginn des neuen Jahres angepasst werden, wie die Stadtverwaltung mitteilt.



Nach zwei Jahren Laufzeit sehen es die gesetzlichen Vorgaben vor, dass der Mietspiegel entweder über eine erneute Stichprobe oder durch die Anwendung des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst wird. Der Arbeitskreis Mietspiegel hat auf Empfehlung der Verwaltung die Fortschreibung mittels VPI beschlossen. Gemäß der VPI-Steigerung im Vergleichszeitraum März 2023 bis März 2025 – der Stichmonat der Datenerhebung für die erstmalige Erstellung des Mietspiegels war seinerzeit der März 2023 – errechnet sich eine Steigerungsrate des Mietspiegels von 4,39 Prozent.

Politische Beratung gestartet


Als stimmberechtigte Mitglieder im Arbeitskreis haben der Mieterverein Braunschweig und Umgebung sowie Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung den angepassten Mietspiegel bereits anerkannt. Für die politische Zustimmung ist die Beratung im Strategieausschuss am heutigen 5. November gestartet. Erkennt auch der Rat den Mietspiegel an, führt dies zu einer erhöhten Vermutungswirkung – also zu einem hohen Maß an Rechtssicherheit für Wolfsburger, beispielsweise bei einem Mieterhöhungsverlangen.

Hintergrund


Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Vergleichsmiete wird aus den üblichen Kosten gebildet, die in Wolfsburg für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Nach der Zustimmung im Rat der Stadt Wolfsburg gilt der angepasste Mietspiegel ab dem 1. Januar 2026. Mehr Informationen zum Wolfsburger Mietspiegel gibt es auch online.