Wolfsburg. Die Polizei zog am Dienstagabend zwei Fahrzeugführer aus dem Verkehr, die unter dem Einfluss von Drogen hinter dem Steuer ihres Kraftfahrzeuges saßen. Zudem fanden die Beamten bei einem Fahrer noch einen Teleskopschlagstock im Wagen.
Am Dienstagabend gegen 21.35 Uhr entschlossen sich die Beamten einer zivilen Funkstreifenbesatzung einen grauen Ford zu stoppen und dessen Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen, der auf der Heinrich-Heine-Straße in Richtung Lessingstraße unterwegs war. Der Ford bog in die Lönsstraße ein und wurde dort kontrolliert. Hinter dem Steuer saß ein 22 Jahre alter Wolfsburger, der stark gerötete Bindehäute aufwies und während der Kontrolle angab, einen Joint geraucht zu haben. Weiterhin gab er an, dass sich im Fahrzeug noch eine Grinder (Tabakmühle), ein Bong (Rauchgerät), sowie ein Teleskopschlagstock befinden. Die Beamten beschlagnahmten den Teleskopschlagstock und nahmen den jungen Mann mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Er wird sich vor Gericht wegen des Fahrens unter dem Einfluss von berauschender Mitteln, dem Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten dürfen.
Cannabis und Amphetamin statt Führerschein
Wenig später, gegen 21.55 Uhr fiel einer weiteren zivilen Funkstreifenbesatzung ein silberner Mercedes-Benz auf, der die Grauhorststraße in Richtung Breslauer Straße befuhr. Kurz nachdem das Fahrzeug auf die Breslauer Straße eingebogenwar, stoppten die Beamten das Fahrzeug. Der Fahrer, ein33 Jahre alter Mann aus Oebisfelde, konnte den Beamten lediglich einen Bundespersonalausweis aushändigen. Nach mehrfachem Leugnen, räumte der Oebisfelder ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Bei der nachfolgenden Kontrolle zeigte der 33-Jährige starke Stimmungsschwankungen und körperliche Auffälligkeiten, die auf Drogen oder Medikamenteneinfluss hindeuten. Auf Nachfrage gab der Fahrer den Konsum von Cannabis und Amphetamin zu. Daraufhin wurde dem Mercedesfahrer durch einen approbierten Arzt eine Blutprobe entnommen und entsprechende Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet. Gegen den 43 Jahre alten Fahrzeughalter, der ebenfalls im Auto saß und der wusste, dass der 33-Jährige keine Fahrerlaubnis besitzt, wurde ebenfalls eine Anzeige wegen Halterduldung gefertigt.
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