Wolfsburg-Westhagen. Trotz des noch bestehenden Kontaktverbots, musste die Polizei eine Ansammlung von rund 25 Personen am Donnerstagabend und Freitagfrüh in der Jenaer Straße in Westhagen auflösen. Die betroffenen Personen verhielten sich nach Angaben der Polizei nicht einsichtig und den einschreitenden Beamten gegenüber äußerst respektlos und sehr aggressiv. Die Polizei stellte Platzverweise aus, an die sich nicht jeder hielt. Einen Mann, der den Platzverweis ignorierte, musste die Polizei in Gewahrsam nehmen. Dies berichtet die Polizei.
Es war am Donnerstagabend, als gegen 22:50 Uhr mehrere Anrufe bei der Polizei eingingen, wo sich Anwohner über eine Ansammlung von etwa 25 Personen beschwerten, die am Einkaufszentrum in der Jenaer Straße, am sogenannten Roten Platz, gegen das Kontaktverbot verstießen, zusammensaßen, Alkohol konsumierten und sehr laute Musik hörten. Dabei hielten sie die Hygienevorschriften nicht ein, indem sie immer wieder den Mindestabstand unterschritten.
Als die Polizei vor Ort erschien, flüchteten alle Anwesenden in unterschiedliche Richtungen. Die Beamten stellten zwei Personen fest, nahmen die Personalien auf und erteilten ihnen einen Platzverweis.
Erneutes Treffen nach Mitternacht
Gut eineinhalb Stunden später, gegen 0:20 Uhr, gingen abermals Anrufe bei der Polizei ein, dass die Personengruppe sich wieder am Roten Platz zusammengefunden hatte.
Mit Unterstützung durch Polizeikräfte von umliegenden Dienststellen wurde die Örtlichkeit umstellt und die beim Anblick der Polizei erneut flüchtenden Personen konnten festgehalten werden.
Hierbei zeigten sich die angehaltenen Personen bezüglich der aktuellen Bestimmungen zum Infektionsschutz sehr uneinsichtig, traten den einschreitenden Beamten gegenüber äußerst respektlos und teilweise aggressiv auf.
Uneinsichtiger in Gewahrsam genommen
Ein 21 Jahre junger Mann aus dem Landkreis Helmstedt kam einem wiederholten Platzverweis der Polizei nicht nach und wurde daraufhin zur Durchsetzung der Maßnahme durch die Beamten in Gewahrsam genommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Auch bei den verschiedenen Lockerungen hinsichtlich der Beschränkungen sind Zusammenkünfte und Ansammlungen nach derzeitigem Stand im öffentlichen Raum weiterhin auf zwei Personen beschränkt. Ausgenommen hiervon sind Personen die in einem Haushalt leben.
Ob sich diese Personenzahl nach Beendigung der derzeit geltenden Verordnung am 10. Mai verändern werde, liege im Ermessen der politisch Verantwortlichen. Weiterhin wird die Abstandregel Gültigkeit behalten. Diese Abstandsregel wird auch zukünftig, insbesondere an den kommenden Wochenenden und dem bevorstehenden Himmelfahrtswochenende durch die Polizei kontrolliert werden.
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