Wolfsburg. Eine rasante Verfolgungsjagd lieferte sich die Polizei mit einem angetrunkenen Fahrer in der Wolfsburger Innenstadt. Dabei spielte auch die Beifahrerin des Fluchtwagens eine Rolle.
Laut einer Pressemitteilung der Polizei fiel einer Streifenbesatzung in der Nacht zu Dienstag an der Einmündung Kantallee Ecke Kleiststraße ein Mercedes auf, der mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und die Vorfahrtsregelung missachtete. Nachdem das Auto zunächst anhielt, stellten die Beamten ihren Streifenwagen davor und stiegen aus. Auf dem Beifahrersitz erkannten sie eine Frau. Als sich die Polizisten näherten, fuhr der Fahrer plötzlich wieder los und flüchtete in Richtung Schillerstraße.
Ampelmast touchiert
Danach missachtete der Fahrer ein Rotlicht an der Kleiststraße, bog nach rechts in die Schillerstraße ab und setzte seine Fahrt trotz deutlicher Anhaltesignale fort. Die Fahrt erstreckte sich weiter über die Goethestraße in Richtung Lessingstraße, wo er an der Ecke Kleiststraße einen Ampelmast touchierte und beschädigte.
Beifahrerin verletzt sich
Die mit Abstand folgende Streifenbesatzung beobachtete, wie die Beifahrerin während der Fahrt ihre Tür öffnete. In Höhe eines Hotels in der Kleiststraße ließ sich die 27-Jährige bei einer geschätzten Geschwindigkeit von 25 bis 30 km/h aus dem Auto rollen. Dabei wurde ihr Arm von dem weiterfahrenden Pkw erfasst, wodurch sie Verletzungen erlitt. Die Beamten brachen die Verfolgung ab und leisteten der Verletzten Erste Hilfe, bis ein Rettungswagen eintraf.
Der Fahrer setzte seine Flucht in Richtung Schachtweg fort, hielt auf einem Parkplatz an und versuchte, zu Fuß zu entkommen. Weitere Polizisten konnten das verhindern und den 28-Jährigen vorläufig festnehmen. Dabei leistete er Widerstand und verletzte einen Polizeibeamten leicht. Auch der Mercedes-Fahrer selbst zog sich Verletzungen zu.
Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 1,00 Promille, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet wurde. Der Pkw wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Braunschweig beschlagnahmt.
Keine Gefährdung weiterer Personen
Zur Tatzeit befanden sich kaum weitere Verkehrsteilnehmer im Innenstadtbereich, sodass nach bisherigen Erkenntnissen keine unbeteiligten Personen gefährdet wurden.
Gegen den 28-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Auch gegen den Halter des Fahrzeugs wurde eine Strafanzeige gefertigt.

