Wolfsburg. In seiner gestrigen Sitzung hat der Rat der Stadt die Neuordnungen der Straßenreinigungsverordnung, der Straßenreinigungsübertragungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung zum 1. Januar 2018 beschlossen. Auf die Wolfsburger kommen damit einige Veränderungen zu.
In diesem Zusammenhang stellen sich den Anwohnern zahlreiche Fragen, wie die Straßenreinigung in Zukunft erfolgt und was die einzelnen Anwohner künftig zu beachten haben. Die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Neuordnung der Straßenreinigung hat die Stadtverwaltung bereits zusammengestellt.
Was wird neu geregelt?
- Straßenreinigungsverordnung (StrRVO) – Wie ist zu reinigen
- Straßenreinigungsübertragungssatzung (StrRÜS) – Wer hat zu reinigen
- Straßenreinigungsgebührensatzung – Was kostet die Reinigung durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS)
Warum ändert sich was?
Die Stadt unterliegt einem „Anpassungszwang“. Dieser beruht auf einer Änderung des Niedersächsischen Straßenverkehrsgesetzes durch den Landesgesetzgeber sowie gültiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts.
Kann die Stadt Wolfsburg nicht alles beim Alten belassen?
Nein, die bisherige Straßenreinigungsverordnung und Straßenreinigungsübertragungssatzung entsprechen ab Januar 2018 nicht mehr dem geltenden Recht und müssen zwingend an die geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst werden.
Wen betreffen die Änderungen?
Alle Grundstücke, die über eine öffentliche Straße erschlossen sind.
Was ändert sich konkret für die einzelnen Anwohner?
Eine pauschale Aussage kann aufgrund der unterschiedlichen Reinigungsklassen nicht getroffen werden. In den Ortsteilen kann grundsätzlich festgehalten werden, dass die Anlieger, die eine Reinigungsleistung der WAS erhalten dafür auch künftig einen Gebührenbescheid erhalten – wie in den Stadtteilen auch.
In den Stadtteilen wurde in der Regel in den Wohnnebenstraßen die Winterreinigung der Fahrbahnen auf die Anlieger übertragen – analog zu den Anliegern in den Ortsteilen. Wo die WAS die Reinigung übernimmt, sind auch die Anlieger zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.
Wo kann ich nachlesen, in welchem Umfang ich als Anwohner reinigen muss?
Auf der Internetseite der Stadt Wolfsburg finden Anlieger die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungsübertragungssatzung, die regeln, wie und wer zu reinigen hat. Ferner finden sie dort das Straßenverzeichnis, in dem alle öffentlich gewidmeten Straßen der Stadt Wolfsburg alphabetisch aufgelistet sind und konkret aufgezeigt wird, in welchen Straßen Anlieger reinigen beziehungsweisewo die WAS reinigt.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Eine pauschale Aussage kann auch hier aufgrund der unterschiedlichen Reinigungsklassen nicht getroffen werden. Zur Ermittung der Kosten empfehlt sich folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Blick in das Straßenverzeichnis, wer reinigungspflichtig ist. Erfolgt eine Reinigungsleistungen durch die WAS, folgt Schritt 2 – ansonsten sind Anlieger eigenverantwortlich für die Reinigung zuständig.
2. Schritt: Ablesen der Reinigungsklasse (I-V) im Straßenverzeichnis
3. Schritt: Blick in die Straßenreinigungsgebührensatzung (WAS) welche Kosten für die jeweilige Reinigungsklasse pro Frontmeter jährlich anfallen.
So liegen die Gebühren für die Sommerreinigung in der Reinigungsklasse I bei 4,92 Euro, in der Reinigungsklasse II bei 9,84 Euro, in der Reinigungsklasse III bei 14,76 Euro und in der Reinigungsklasse IV bei 2,46 Euro und in Reinigungsklasse V bei 19,68 Euro pro Frontmeter. Hinzu kommt gegebenenfall eine Gebühr für die Winterreinigung in Höhe von 2,04 Euro pro Frontmeter.
Ich bin berufstätig oder kann aus gesundheitlichen Gründen die Winterreinigung nicht selbst durchführen – und nun?
Wer nicht selbst in der Lage sind, die Reinigung durchzuführen, dem steht es Ihnen frei, Dritte mit der Reinigungsleistung zu beauftragen.
Wird das Straßenverzeichnis regelmäßig überprüft?
Das Straßenverzeichnis wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Damit werden beispielsweise Straßenwidmungen oder Änderungen der Buslinienführung berücksichtigt. Änderungen werden immer zum Januar des Folgejahres gültig.
Was sind die nächsten Schritte der Stadt Wolfsburg und derWolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS)?
Die WAS reinigt ab dem 1. Januar 2018 nach der neuen Straßenreinigungsverordnung und Straßenreinigungsübertragungssatzung.
Zu Jahresbeginn werden Aufhebungsbescheide an alle bisherigen Gebührenzahler seitens der Stadt Wolfsburg verschickt, weil die bisherigen Straßenreinigungsverordnung und Straßenreinigungsübertragungssatzung zum 31.Dezember. 2017 enden. Bis zur Jahresmitte 2018 werden die neuen Bescheide zugestellt.
Wie die Stadtverwaltung im Anschluss an die Ratssitzung mitteilte, sind die aktuellen Verordnungen und Satzungen sowie das Straßenverzeichnis unter www.wolfsburg.de/strassenreinigung zu finden. Bei Rückfragen können sich die Bürger an das Service Center wenden, erreichbar Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 115.