Wolfsburg. Nach den Folgen durch die Corona-Pandemie und den zwischenzeitlichen Beschränkungen für den Kulturbereich hat die Geschäftsführung in Absprache mit dem Aufsichtsrat des Scharoun Theaters entschieden, die neue Spielzeit ab Oktober 2021 ausschließlich nach der 2G-Regel stattfinden zu lassen. Das teilt das Theater in einer Pressemitteilung am Montag mit.
"Die Niedersächsische Landesregierung schafft mit ihrer Verordnung die klare rechtliche Grundlage für diese vorbeugende Maßnahme der 2G-Regel, wodurch nur noch vollständig Geimpfte und Genesene zu den Theateraufführungen Zutritt haben. Diese Vorgabe ermöglicht vor allem auch in den Herbst- und Wintermonaten einen verlässlichen und planbaren kontinuierlichen Theaterbetrieb. Mit der 2G-Regel können wir die Zahl der Besucherinnen und Besucher behutsam erhöhen und damit die Auslastung des Theaters schrittweise steigern”, erklärt der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Thomas Steg diesen Entschluss. Vor allem aber erlaube die 2G-Regel im Theater größere Freiheiten, weil bestimmte Auflagen zum Tragen von Gesichtsmasken und zu Mindestabständen entfallen. "Der künftige Theaterbetrieb nach der 2G-Regel verspricht für die Besucherinnen und Besucher nicht nur mehr Schutz und Sicherheit, sondern wieder ein uneingeschränktes Theatererlebnis“, so Dr. Thomas Steg weiter.
"Die Sicherheit unseres Publikums steht für mich ganz klar im Vordergrund“, ergänzt Intendant Dirk Lattemann. "Aus diesem Grund haben wir für uns zum Saisonstart eine Obergrenze bei der Zuschauerkapazität von maximal 50 Prozent gesetzt und geben unserem Publikum somit die Chance, sich an die 'Nähe‘ wieder zu gewöhnen. Nur so können wir uns vorsichtig an eine höhere Auslastung herantasten, um dadurch letztlich auch wieder eine Wirtschaftlichkeit zu erzielen.“ Abonnenten, die bereits ein Abonnement abgeschlossen haben, aber weder geimpft noch genesen sind, können ihr Abonnement an der Theaterkasse unter Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben, so das Theater.
Die Zuschauer werden gebeten, ihren Impfnachweis jeweils bei Betreten des Hauses vorzuzeigen. Von der Impfpflicht befreite Personen werden ebenfalls gebeten, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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