Schloss Wolfsburg sagt "Ja" zu Hochzeit und klingenden Gläsern

Hochzeit und Sektumtrunk: das historische Schloss Wolfsburg kann nun für private Veranstaltungen genutzt werden.

Schloss Wolfsburg. (Archiv)
Schloss Wolfsburg. (Archiv) | Foto: Eva Sorembik

Wolfsburg. Heiraten im märchenhaften Schloss, gefolgt von einem Sektumtrunk im blühenden Barockgarten – dies ist in Kürze möglich. Grundlage ist die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Schloss Wolfsburg, der der Rat der Stadt in seiner letzten Sitzung zugestimmt hat. Sie tritt zum 1. Juli in Kraft. Privatpersonen steht damit die Möglichkeit offen, den Gewölbekeller, den Jagdsaal, die Bürgerwerkstatt oder den Barockgarten für eine freie Trauung und/oder einen Sektumtrunk nach einer Trauung anzumieten. Dies teilt die Stadt mit.



„Viele Wolfsburgerinnen und Wolfsburger träumen von einer unvergesslichen Hochzeit in besonderem Ambiente. Wir freuen uns sehr, dass wir dies nun dank der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung ermöglichen können“, erklärt Andreas Meyer, Geschäftsbereichsleiter Kultur.

„Uns haben in der Vergangenheit zahlreiche Anfragen für Feierlichkeiten in und um Schloss Wolfsburg erreicht. Die maßgebliche Änderung der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung ist deshalb die Öffnung des Schlosses für erweiterte Nutzungen und zur Belebung des historischen Ortes. Diese behutsame Öffnung steht im Einklang mit dem repräsentativen Charakter von Schloss Wolfsburg“, ergänzt Katrin Kahl, Leiterin der Geschäftsstelle Kultur.

Kosten und Möglichkeiten


Für alle in der Benutzungs- und Entgeltordnung aufgelisteten Räume und Außenflächen sind die Nutzungen entgeltpflichtig. Alle anderen Flächen sind weiterhin entgeltfrei, wie beispielsweise im Bereich der Freitreppe.

Die Repräsentationsetage mit Gartensaal, Kaminzimmer und Gerichtslaube bleibt weiterhin vorrangig repräsentativen Veranstaltungen der Stadt Wolfsburg vorbehalten.

Die gesamte Benutzungs- und Entgeltordnung für Schloss Wolfsburg findet sich auf: www.wolfsburg.de/vermietung-kultur


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