Wolfsburg. Sechs Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung traf der Zoll bei einem Bauprojekt in Wolfsburg am 04. Juni 2019 an. Darunter war ein Georgier, der unbedingt Bulgare sein wollte. Dies teilt das Hauptzollamt Braunschweig mit.
Verdachtsunabhängig begannen am 04. Juni acht Zöllner die Arbeiter auf einer Baustelle in Wolfsburg zu überprüfen. Doch der Routineeinsatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurde zunehmend kompliziert, als sich der erste Arbeiter mit einem georgischen Pass auswies. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten müssen eine gesonderte Arbeitserlaubnis haben, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Diese besaß der Georgier nicht, genau so wenig wie zwei seiner Landsleute auf der Baustelle. Der vierte Georgier konnte zwar auch keine Arbeitserlaubnis vorweisen, behauptete aber, diese nicht zu brauchen, er sei schließlich als Bulgare EU-Bürger.
"Bulgare" mit gefälschtem Pass
Belegen wollte er dies mit einem bulgarischen Pass. Überzeugen konnte damit allerdings nicht, da eine russischsprachige Zöllnerin bemerkt hatte, dass der Mann mit seinen Kollegen nicht in Russisch als osteuropäischer lingua franca, sondern vermutlich in Georgisch gesprochen hatte. Nach intensiver Befragung gab er schließlich zu: "Ich habe den Ausweis für 200 EUR in Bulgarien gekauft. Wo weiß ich nicht mehr". Das änderte jedoch nichts an seiner Überzeugung: "Ich bin aber der Meinung, jetzt ein bulgarischer Staatsangehöriger zu sein". Dokumentenprüfer der Polizei in Wolfsburg bestätigten hingegen den nahe liegenden Verdacht: der Ausweis ist eine Fälschung.
Interessant gestaltete sich auch die Kontrolle eines Serben, der im Blaumann auf der Baustelle angetroffen wurde. Er sei als Tourist in Deutschland und wolle sich mal anschauen, wie hier gebaut würde. Diese Auffassung vertrat er so renitent und lautstark, dass der Bauleiter ihn der Baustelle verweisen wollte - bevor die Schwarzarbeitskontrolle abgeschlossen war. Das halbe Dutzend komplettierte ein Aserbaidschaner ohne Arbeitserlaubnis.
Bis auf den vermeintlichen Touristen gaben die Arbeiter an, in Polen von einem Unbekannten angesprochen worden zu sein. Dieser habe ihnen die Adresse der Baustelle genannt und ihnen dort Arbeit in Aussicht gestellt.
Ermittlungen sollen Hauptverantwortlichen der Schwarzarbeit belegen
Wer tatsächlich für den Einsatz der Ausländer ohne Arbeitserlaubnis verantwortlich war, ist jetzt Gegenstand der Ermittlungen. "Jeder verweist auf seinen Subunternehmer und meint damit aus der Nummer raus zu sein", erklärt Einsatzleiter Jürgen Engler vom Hauptzollamt Braunschweig die Schwierigkeiten in dem vorliegenden Fall. Tatsächlich hatte der Auftraggeber des Bauvorhabens ein Bauunternehmen beauftragt, das ein weiteres Bauunternehmen als Subunternehmer engagierte, das wiederum ein Subunternehmen aus Polen mit der Ausführung der Arbeiten betraute.
Um diesen Subunternehmerketten nicht machtlos gegenüber zu stehen, hat der Gesetzgeber mit der Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe ein Instrument geschaffen, bei jeder Unternehmer auch für die
Verfehlungen seines Subunternehmers in Haftung genommen wird.
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