Schwarzbuch: 'Fahrstuhlpossen' am Fachwerkschloss?


Der Bund der Steuerzahler kritisiert die ihrer Ansicht nach sinnlosen Planungen für einen nicht genehmigungsfähigen Innenaufzug am Schloss als gewaltige Steuerverschwendung. Foto: Pixabay
Der Bund der Steuerzahler kritisiert die ihrer Ansicht nach sinnlosen Planungen für einen nicht genehmigungsfähigen Innenaufzug am Schloss als gewaltige Steuerverschwendung. Foto: Pixabay

Berlin. Am heutigen Dienstag hat der Bund der Steuerzahler sein alljährliches "Schwarzbuch" veröffentlicht, in dem die aus Sicht des Vereins größten Steuerverschwendungen angeprangert werden. Darunter sind auch Fälle aus der Region. Für die Autoren sind die 'Fahrstuhlpossen' am Fallersleber Schloss definitiv einen Eintrag wert. Die Publikation erläutert die genauen Gründe.


Das Projekt „Fahrstuhl“ im Fachwerkschloss Fallersleben beschäftige schon seit einem Jahrzehnt Politik und Verwaltung der Stadt Wolfsburg. Bis heute habe man nicht alle Räume des dortigen „Hoffmann-von-Fallersleben-Museums“ und das Trauzimmer des Standesamts barrierefrei machen können. "Steuergeld ist zwischenzeitlich sinnlos vergeudet worden", urteilt das Schwarzbuch.

Innenaufzug nicht genehmigungsfähig


Im März 2013 habe der Rat der Stadt Wolfsburg die Verwaltung offiziell damit beauftragt, die Planungen für einen Innenaufzug voranzutreiben. Für einen besser geeigneten Außenaufzug im Innenhof des Schlosses habe sich damals keine Mehrheit gefunden. Der Bund der Steuerzahler kritisierte die Entscheidung des Rates schon im Jahr 2013, da zum Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses ein offener Dissens mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege bestand. Das Amt hatte die vom Stadtrat favorisierte Variante nach eingehender Untersuchung mehrfach als nicht genehmigungsfähig qualifiziert, weil bei dem Innenaufzug „Geschossdecken gestört“ und somit Statik und historische Elemente beeinträchtigt werden. Über die Einwände des Denkmalschutzes habe sich die Lokalpolitik jedoch mehrheitlich hinweggesetzt und gab die Planungen für den Innenaufzug in Auftrag.

Enorme Planungskosten


Die Planungskosten bis zur Genehmigungsplanung wurden 2013 auf 100.000 Euro veranschlagt. Es sei also eifrig geplant worden, aber das Landesamt für Denkmalschutz blieb bei seiner ablehnenden und allseits bekannten Einschätzung. So musste notwendigerweise die Baugenehmigung versagt werden. Im Widerspruchsverfahren lehnte auch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde den Innenaufzug ab. Doch auch damit gab sich das Wolfsburger Baudezernat nicht zufrieden. Es strengte beim Verwaltungsgericht Braunschweig eine Klage gegen die Entscheidung der Denkmalschützer an und habe sich dort im September 2017 eine juristische Schlappe eingefahren.

"Beharrliche Uneinsichtigkeit"


Zusammenfassend erklärt der Bund der Steuerzahler: "Die beharrliche Uneinsichtigkeit der Wolfsburger Bauverwaltung hat die Steuerzahler geschätzte 100.000 Euro gekostet. Barrierefrei ist der Zugang zu den Schlossräumen aber bis heute nicht. Zielorientierte kommunale Bauplanung sieht anders aus!"