Wolfsburg. Im Jahr 2012 hat die Stadt Wolfsburg die Fassade des Rathauses A saniert. Die etwa 3.000 Quadratmeter große Außenfläche wurde dabei mit neuen Natursteinplatten aus Travertin bestückt. Bei Überprüfungen der Rathausfassade wurde festgestellt, dass die verwendeten Platten nicht der beauftragten Qualität entsprechen, so die Stadt Wolfsburg.
Einige Platten wurden aus Sicherheitsgründen vorsorglich abgenommen. Eine Gefahr für Passanten sowie für Besucher und Mitarbeiter des Rathauses bestehe aktuell nicht. Auf Dauer werde es aber nicht vermeidbar sein, die Natursteinplatten auf der kompletten Fassadenfläche zu ersetzen. Das mit der seinerzeitigen Sanierung beauftragte Unternehmen wäre von der Stadt aufgefordert worden, die Fassade nachzubessern. Sollte dieses nicht erfolgen, werde die Stadt Wolfsburg eine andere Firma beauftragen und Schadenersatz geltend machen. Davon unabhängig plane die Stadt das Rathaus aus Sicherheitsgründen vorsorglich komplett einzurüsten, um die Fassade zu sichern.
Nach dem Ergebnis einer von der Stadt beantragten gerichtlichen Begutachtung der Fassade seien die Platten für den weiteren Verbleib an der Fassade nicht geeignet und müssten ausgetauscht werden. Betroffen seien nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur die Fassadenplatten und nicht auch die Unterkonstruktion. Bei den Fassadenplatten handele es sich um italienischen Travertin, ein Kalkstein, der auch bei anderen Gebäuden in Wolfsburg Verwendung gefunden habe und als Fassadenbekleidung grundsätzlich geeignet sei.
Mängel nur zufällig entdeckt
Hinweise auf die Mangelhaftigkeit der Fassade hätten sich durch das von der Stadt veranlasste Aufschneiden von Reserveblöcken des Travertins für die Sanierung der Fassade des Ratssitzungssaals ergeben. Die Reserveblöcke würden aus demselben Steinbruch stammen, wie die verbauten Fassadenplatten, um eine einheitlich Optik zu gewährleisten. Bei dem Aufschneiden der Reserveblöcke habe sich eine unerwartet hohe Menge an nicht geeignetem Material gezeigt. Eine daraufhin veranlasste Baustoffprüfung hätte die minderwertige Qualität bestätigt. Daraufhin wäre die Qualität der bereits verbauten Platten trotz der vorliegenden Eignungsnachweise durch einen von der Stadt bestellten Privatsachverständigen überprüft und bemängelt worden. Demnach entsprächen die Platten nicht der der Stadt vorgelegten Zertifizierungsnachweise.
In einem daraufhin eingeleiteten gerichtlichen Selbstständigen Beweisverfahren komme der vom Gericht bestellte Sachverständige zu dem aktuellen Ergebnis, dass sich das vorhandene und verbaute Fassadenmaterial nicht für den Verwendungszweck eigne und ersetzt werden müsse. Das Verfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Stadt veranlasse in regelmäßigen Abständen Überprüfungen der Fassadenplatten. Bei den bisher durchgeführten vier Überprüfungen wären schadhafte Platten entnommen worden. Derzeit würden wegen der Sanierung der Fassade Gespräche mit dem nachbesserungspflichtigen Unternehmer stattfinden, um diesem die Nachbesserung zu ermöglichen. Falls sich der Unternehmer nicht kurzfristig bereit erkläre, die Sanierung durchzuführen, sei die Stadt gehalten, umfangreiche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen und die Sanierung an ein anderes Unternehmen zu übergeben. Die damit verbundenen Kosten werden als Schadensersatz geltend gemacht.
Sanierung noch dieses Jahr
Eine erste Information an die Politik sei durch Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide bereits erfolgt. In der zweiten Jahreshälfte werde die Rathausfassade komplett eingerüstet und gesichert. Voraussichtlich noch in diesem Jahr solle dann mit der Sanierung der Fassade begonnen werden könne. Bis zum Aufstellen des Gerüstes werde die Stadt den Zustand der Fassade auch weiter in kurzfristigen Abständen untersuchen lassen.