Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg treibt die Sicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung weiter voran. Mit einer Neufassung der Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung soll die erfolgreiche Förderpraxis fortgeführt werden. Ziel ist es, Wolfsburg auch künftig als attraktiven Standort für Ärztinnen und Ärzte zu positionieren und dem anhaltenden Fachkräftemangel im Gesundheitssektor wirksam zu begegnen. Das berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung.
Neben der seit mehr als zehn Jahren bestehenden Niederlassungsförderung berücksichtigt die überarbeitete Richtlinie auch eine Bestands- und Innovationsförderung. Damit sollen bestehende Praxen gezielt bei der Weiterentwicklung unterstützt werden – etwa in den Bereichen Praxisorganisation, Kooperation, Digitalisierung, Delegation und Barrierefreiheit.
Förderbedingungen konkretisiert
Gleichzeitig werden Förderbedingungen konkretisiert, unter anderem durch klarere Vorgaben zur Mittelverwendung, feste Fristen sowie eine Begrenzung der Fördersumme auf maximal 100.000 Euro pro Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 50 Prozent.
Aus fachlicher Sicht zielt die Anpassung darauf ab, die Förderinstrumente noch stärker an den tatsächlichen Bedarfen auszurichten. „Wir haben in der praktischen Umsetzung gemerkt, dass es mehr Klarheit braucht, um den Förderzweck – die konkrete Verbesserung der ärztlichen Versorgung – noch deutlicher zu erreichen“, erläutert Gesundheitsdezernent Andreas Bauer. „Mit der Neufassung schaffen wir passgenauere Rahmenbedingungen und ermöglichen es auch, dass für die Grundversorgung besonders relevante Facharztgruppen von der Förderung profitieren.“
Nachwuchsgewinnung weiter stärken
Ergänzend zur Praxisförderung soll auch die Nachwuchsgewinnung weiter gestärkt werden. Damit soll frühzeitig ein Anreiz geschaffen werden, die ärztliche Ausbildung mit einer späteren Tätigkeit in Wolfsburg zu verknüpfen.
Die für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehenen Haushaltsmittel bleiben unverändert. Vorgesehen sind jährlich Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 620.000 beziehungsweise 670.000 Euro aus Ergebnis- und Investivhaushalt, um die Maßnahmen verlässlich umsetzen zu können. Der Verwaltungsvorschlag befindet sich derzeit in der politischen Beratung. Eine abschließende Entscheidung ist für die Ratssitzung im März vorgesehen.

