Wolfsburg. In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Energie und Umwelt sowie Feuerwehr am Mittwoch, 2. Mai, wird über eine gesetzliche Verpflichtung zur Registrierung von Katzen beraten. So soll es in Zukunft möglich sein, die Tiere über eine zentrale Datenbank ihrem Haltern zuzuordnen.
Der Rat der Stadt Wolfsburg hatte in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 die Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen in der Stadt Wolfsburg beschlossen. Gemäß dieser Verordnung haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass diese sogenannten „Freigänger“ sich unkontrolliert vermehren und Krankheiten verbreiten.
Kennzeichnungsflicht nicht ausreichend
Es gibt bisher keine gesetzliche Verpflichtung zur Registrierung von Katzen wie es bei den Hunden nach dem Niedersächsischen Hundegesetz der Fall ist. Die Verwaltung habe aber zwischenzeitlich festgestellt, dass eine bloße Kennzeichnungsflicht nicht ausreiche, denn die Kennzeichnung durch einen Mikrochip sei wertlos, wenn sie nicht mit den Tier- oder Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert werde. Erst beides zusammen, die Kennzeichnung und die Registrierung, ermöglichen eine Identifizierung des Tieres. Die Pflicht zur Registrierung der kastrierten und gechipten Katzen in einer der kostenlosen Haustier-Registrierungsdatenbanken (z.B. Tasso oder Deutsches Haustierregister) soll daher in die Kastrationsverordnung aufgenommen werden.
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