Wolfsburg. Die Stadt beabsichtigt innerhalb des Wohngebietes Steimker Gärten einen großflächigen Nahversorgungsmarkt anzusiedeln. Dazu muss sowohl der Flächennutzungsplan, als auch der Bebauungsplan "Steimker Gärten" geändert werden. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Nahversorgung und Wohnen". Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.
Im Rahmen der beiden Verfahren solle nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Deshalb ist es möglich, in der Zeit vom 2. Bis 16. März die entsprechenden Planunterlagen im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, Porschestraße 49, in der dritten Etage jeweils montags bis donnerstags zwischen 7 und 19 Uhr und freitags von 7 bis 13 Uhr einzusehen.
Auskünfte seien darüber hinaus während der bekannten Öffnungszeiten des Rathauses erhältlich in Rathaus B, dritte Etage, Zimmer B 313 und B 319 im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung.
Stadt plant Nahversorgungsmarkt in den Steimker Gärten
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Nahversorgung und Wohnen".
Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff
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