Stadt plant strengere Regeln für Grill- und Feuerstellen bei Kita-Festen

In Wolfsburger Kitas herrscht derzeit große Ungewissheit. Neue Auflagen für Grillen und offene Feuerstellen stehen im Raum, doch viele Details sind noch unklar.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. In den Kindertagesstätten und Familienzentren der Stadt Wolfsburg stehen möglicherweise Veränderungen bevor, die die bisherige Veranstaltungskultur nachhaltig beeinflussen könnten. Wie unserer Redaktion aus Kita-Kreisen berichtet wurde, soll es seitens der Stadt Anweisungen geben, dass das Grillen und offene Feuerstellen auf den Außengeländen der Einrichtungen künftig nur unter strengen Auflagen gestattet sind. In der Antwort auf eine entsprechende Presseanfrage bestätigte die Stadt Wolfsburg, dass derzeit an einer neuen Regelung gearbeitet wird, die besonders den Brandschutz in den Fokus stellt.



Grillabende und Veranstaltungen mit Feuerstellen, wie sie häufig zu Festen wie St. Martin oder Sommerfesten in den Kitas veranstaltet werden, sollen in Zukunft nur noch unter Einhaltung strenger Brandschutzvorgaben möglich sein. Dies ist das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Prüfung zur sogenannten „Betreiberverantwortung“, bei der festgestellt wurde, dass bei derartigen Veranstaltungen klare Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Brandschutzmaßnahmen fehlen. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten kommen, könne dies den Versicherungsschutz der Einrichtungen gefährden, wie die Stadt erklärte.

Was bedeutet das für die Veranstaltungskultur?


Diese neuen Vorgaben könnten erhebliche Auswirkungen auf die Kultur der Kindertagesstätten und Familienzentren haben. Feste mit Lagerfeuern oder Grillabenden sind feste Bestandteile der Jahresplanung in vielen Einrichtungen und fördern nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, sondern bieten auch einen wichtigen Rahmen für den Austausch zwischen Eltern, Kindern und pädagogischen Fachkräften.

Mit den geplanten Änderungen wird jedoch die Durchführung solcher Veranstaltungen deutlich komplizierter. Künftig sollen Einrichtungen sicherstellen, dass eine Checkliste zur Einhaltung der Brandschutzvorgaben erstellt wird. Diese Checkliste regelt, wer die Verantwortung übernimmt und wie der Brandschutz sichergestellt wird. Zusätzlich ist eine Brandschutzwache erforderlich, die durch die örtliche Feuerwehr, die Freiwillige Feuerwehr oder anderweitig ausgebildete Personen gestellt werden kann.

Die Ungewissheit, ob die Freiwillige Feuerwehr für eine Veranstaltung zur Verfügung steht, oder im Notfall während eines Einsatzes anderweitig gebunden ist, könnte viele Kitas dazu zwingen, auf altbewährte Events zu verzichten. Die zusätzlichen Auflagen könnten zudem die organisatorischen Hürden für Feste, die oft ehrenamtlich geplant werden, so weit erhöhen, dass kleinere Einrichtungen von vornherein auf solche Veranstaltungen verzichten.

Stadt arbeitet an einer Lösung


In ihrer Antwort stellte die Stadt jedoch klar, dass aktuell noch an einer Lösung gearbeitet wird, die es auch weiterhin ermöglichen soll, solche Veranstaltungen durchzuführen – wenn auch unter strengeren Auflagen. Ein generelles Verbot für Grillen und Feuerstellen gebe es also nicht, aber ohne Einhaltung der neuen Regelungen könne es in Zukunft problematisch werden.

„Die Umsetzung des neuen generellen Verfahrens wird voraussichtlich zum nächsten Jahr erfolgen. Veranstaltungen, die in der Zwischenzeit stattfinden, können derzeit unter entsprechenden Auflagen (Brandschutz und Benennung von Verantwortlichen) durchgeführt werden“, heißt es in der Antwort der Stadt.

Ob und wie sich die neuen Regelungen auf die Veranstaltungslandschaft auswirken werden, bleibt abzuwarten – sicher ist jedoch, dass die Kitas und Familienzentren der Stadt mit deutlich höheren organisatorischen Hürden rechnen müssen.


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