Stadt sitzt auf Millionen offener Forderungen – Tendenz steigend

Die Stadt Wolfsburg hat aktuell offene Forderungen gegen Dritte in Millionenhöhe – Tendenz steigend. Wie die Stadt mit dem wachsenden Schuldenberg umgeht und welche Summen betroffen sind, lesen Sie hier.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg hat aktuell offene Forderungen in Höhe von rund 47,5 Millionen Euro. Das geht aus einer Anfrage von regionalHeute.de hervor. Gemeint sind Beträge, die Bürger oder Unternehmen zahlen müssten – etwa Steuern, Bußgelder oder Gebühren –, die jedoch bislang ausstehen. Die Zahlen zeigen: Der Schuldenberg wächst seit Jahren.



Zum Jahresbeginn 2023 belief sich die Summe offener Forderungen noch auf rund 39,5 Millionen Euro. Ein Jahr später waren es bereits knapp 52 Millionen. Zwar habe sich die Lage Anfang 2025 leicht entspannt, doch der Trend zeige weiter nach oben, teilt die Stadtverwaltung auf Nachfrage mit.

Steuern und Bußgelder als größte Posten


Besonders stark betroffen sei die Stadt durch ausstehende Zahlungen bei kommunalen Steuern wie der Gewerbesteuer und Grundsteuer. Auch Buß- und Verwarnungsgelder – etwa aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts – machen einen erheblichen Teil aus. Andere Forderungen, etwa aus Gebühren für Abfallentsorgung, Mieten oder Pachten, würden im Vergleich dazu eine untergeordnete Rolle spielen.

Verjährung aktuell kein Thema – aber keine zentrale Auswertung


Laut Stadtverwaltung seien bisher keine Forderungen verjährt, zumindest lägen dazu keine zentralen statistischen Daten vor. Verjährungen würden ausschließlich in den zuständigen Fachämtern geprüft und dokumentiert. Eine systematische Auswertung existiere bislang nicht.

So läuft das Forderungsmanagement


Die Stadt Wolfsburg setzt auf ein zweistufiges System im Forderungseinzug: Die Debitorenbuchhaltung übernimmt zunächst das Mahnwesen – von Zahlungserinnerung bis Mahnung. Werden Forderungen trotzdem nicht beglichen, übernimmt die Stadtkasse und leitet Vollstreckungsmaßnahmen ein.

Berücksichtigung im Haushalt


Die offenen Beträge werden in der städtischen Bilanz als Forderungen aufgeführt. Sie sind damit ein fester Bestandteil des kommunalen Haushaltsbildes – auch wenn unklar ist, ob und wann sie tatsächlich eingehen.

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