Wolfsburg. Wie bereits im vergangenen Jahr müssen die diesjährigen Osterfeuer abgesagt werden. Das teilte die Stadt Wolfsburg jetzt mit. Die seit dem gestrigen Montag und bis einschließlich zum 28. März geltende Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen lässt eine solche Veranstaltung nicht zu. Die Stadt Wolfsburg ist verpflichtet, sich an die Corona-Vorgaben des Landes zu halten, so die Stadt in einer Pressemitteilung.
"Leider ist es hinsichtlich des Infektionsgeschehens nicht verantwortbar, dass sich rund um das Osterfest größere Gruppen zusammenfinden. Auch wenn die Veranstaltungen im Freien stattfinden, so ist doch absehbar, dass Abstände nicht eingehalten werden können. Die Gefahr, dass sich aus solchen besonderen Ereignissen viele Menschen mit dem Virus anstecken können, ist zu hoch. Ich bedauere dieses sehr", erklärt Stadtrat Andreas Bauer.
"Ich finde es sehr schade, dass das Brauchtum der Osterfeuer auch in diesem Jahr nicht stattfinden kann. Auf Feierlichkeiten, die wir eng miteinander im großen Kreis begehen, müssen wir derzeit noch verzichten. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Strategie des Impfens und Testens die ersten Schritte gemeinsam aus der Pandemie gehen können und blicke mit optimistischer Vorfreude auf die Osterfeuer im kommenden Jahr", sagt Oberbürgermeister Klaus Mohrs.
Wohin mit dem Schnittgut?
Das Schnittgut von Sträuchern und Bäumen lasse sich anstatt auf dem Osterfeuer auch anders verwerten. Nachbarn werde empfohlen, sich gemeinsam Häcksler zu mieten, um Baum- und Strauchschnitt zu wertvollem Mulch- und Düngematerial zu verwandeln. Kleinere Mengen von Gartengrundstücken lassen sich bequem auf mehrere Wochen verteilt in der Biotonne entsorgen.
Bei größeren Mengen lasse sich alternativ insbesondere von Privatpersonen das Angebot des Abfallwirtschaftsbetriebes nutzen, die pflanzlichen Abfälle im Entsorgungszentrum der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) anzuliefern. Kompostierbarer Garten- und Parkabfall koste für Kleinanlieferungen (Auto ohne Anhänger) und bei sonstigen Anlieferungen bis 190 Kilogramm pauschal 4 Euro und darüber hinaus bei mehr als 190 Kilogramm dann 39 Euro pro Tonne (Beispiel: 250 Kilogramm kosten dann 9,75 Euro).
Die Stadt weist darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenso ist es verboten, pflanzliche Abfälle im Wald oder der freien Landschaft zu entsorgen. Hier drohen empfindliche Strafen von bis zu 100.000 Euro.
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