Stadtrat verabschiedet Resolution zur Grundsteuerreform


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Wolfsburg. In einer dringenden Angelegenheit tagte heute der Rat der Stadt Wolfsburg. Dem Rat der Stadt Wolfsburg hat heute in seiner Sitzung die Resolution zur Grundsteuerreform des Niedersächsischen Städtetags "Grundsteuerreform umgehend auf den Weg bringen – den Bankrott niedersächsischer Kommunen abwenden!" zur Verabschiedung vorgelegt. Das berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.


Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer mit ihren bisherigen Erhebungsgrundlagen für grundgesetzwidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, bis ende des Jahres eine Neufassung der Grundsteuer zu beschließen. Auch wenn aktuell über eine grundsätzliche politische Verständigung berichtet wird, stellen die verbleibenden sechs Monate weiterhin einen sehr engen Zeit-Korridor für die tatsächliche Verabschiedung der notwendigen Gesetze durch Bundestag und Bundesrat dar. "Es geht darum, auf die hohe finanzielle Bedeutung für uns Kommunen hinzuweisen und den Entscheidungsdruck auf die Bundespolitik hochzuhalten", erklärt Oberbürgermeister Klaus Mohrs.

Dramatische Folgen für den städtischen Haushalt


Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wesentliche und vor allem planbare Einnahme. Die Stadt Wolfsburg plant in der mittelfristigen Finanzplanung (2019-2022) mit rund 104 Millionen Euro, beziehungsweise mit rund 26 Millionen Euro pro Jahr – dies entspricht rund 5,6 Prozent der Gesamteinnahmen der Stadt Wolfsburg. Sollte zum Ultimatum die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form nicht reformiert worden sein, hätten die Kommunen keine gültige Rechtsgrundlage zur Erhebung dieser Steuer. Ein Ausfall dieser Einnahmen kann in keiner Weise kompensiert werden und hätte dramatische Folgen für den städtischen Haushalt.

Mit der Resolution bekennt sich der Rat der Stadt Wolfsburg auch zu dem Ziel der Aufkommensneutralität. Die Reform soll, entgegen den Aussagen mancher Kritiker, eben nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führen. Zwar können sich für den einzelnen Steuerpflichtigen die individuellen Steuerbelastungen verändern. Ziel ist jedoch, dass sich durch die Stellschraube des Hebesatzrechts das Gesamtaufkommen für die Stadt Wolfsburg nicht ändert.


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