"Standsicherheit gefährdet" - Maßnahmen im Badeland erforderlich

Für die Durchführung wird eine mehrwöchige Vollsperrung des Bades nötig.

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Archivbild | Foto: Magdalena Sydow

Wolfsburg. Dass im Badeland ein hoher Sanierungsbedarf besteht, ist nichts Neues. Eine Generalsanierung ging bereits Ende letzten Jahres in die Planungsphase. Doch nun ist offenbar ein Problem aufgetaucht, das vorheriges Handeln erfordert. Die Ratsgremien der Stadt beschäftigen sich in der kommenden Woche mit einer Beschlussvorlage, die grünes Licht für eine Baumaßnahme geben soll, die im Sommer kommenden Jahres zu einer mehrwöchigen Schließung des Bades führen würde.



Liest man die Begründung der Vorlage, dann scheint es in der Tat Handlungsbedarf zu geben: "An der Stütze am Wellenstrand, an den Stahlstützen im Rutschauslass, sowie an der Wellenkammer wurden sichtbare Schäden an den tragenden Bauteilen festgestellt. Statische Untersuchungen ergaben, dass die Standsicherheit aufgrund von eintretender Feuchtigkeit in Teilen gefährdet ist." Zur Aufrechterhaltung der Nutzung sei eine Sanierung dieser Bauteile im Jahr 2025 zwingend erforderlich.

Weitere Feuchteschäden minimieren


Um weitere Feuchteschäden zu minimieren, würden im Zuge der Maßnahmen angrenzende Bauteile, zum Beispiel Teile des Fußbodens erneuert. Eine vollständige Schadensbehebung sei erst im Zuge der Generalsanierung möglich. Weiterhin sei die Einbindung verschiedener Fachplaner erforderlich.

Per Ratsbeschluss soll die Verwaltung nun beauftragt werden, die baulichen Maßnahmen zur Sanierung der Stützen und Wellenkammer im Badeland zu Kosten in Höhe von 672.000 Euro durchzuführen. Ein Teilbetrag hierfür stehe bereits im Haushalt der Bäderbetriebe 2024. Der erforderliche Restbetrag von 361.000 Euro müsse im Haushaltsplan 2025 der Bäderbetriebe bereitgestellt werden.

Vollsperrung nötig


Die Durchführung der Baumaßnahmen ist für Juni bis September 2025 vorgesehen. Dabei sei aufgrund der lärmintensiven Arbeiten eine vollständige Schließung für die ersten sechs Wochen (vom 1. Juni 2025 an) erforderlich. Gegebenenfalls sei in dieser Zeit die Öffnung des Sportbades und der Sauna, abends und an den Wochenenden möglich. Bis Ende September 2025 sei eine Teilschließung von Spaßbadbereichen nötig. Bei einer gemeinsamen Durchführung der drei Maßnahmen würden sich Synergieeffekte ergeben.


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