Stille Feiertage im November mit besonderen Einschränkungen


Symbolbild: Sina Rühland.
Symbolbild: Sina Rühland. | Foto: Sina Rühland

Wolfsburg. In Niedersachsen gelten Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen für den Volkstrauertag am Sonntag, 13. November, den Buß- und Bettag am Mittwoch, 16. November und den Totensonntag am Sonntag, 20. November. Darauf weist die Stadt Wolfsburg hin.


Am Volkstrauertag und am Totensonntag seien bereits ab 5 Uhr morgens Veranstaltungen in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen verboten, die über die Bewirtung mit Speisen und Getränke hinausgehen. Außerdem müsse in Gastronomiebetrieben auf Unterhaltungsmusik verzichtet werden. Spielhallen dürften nicht geöffnet sein. Darüber hinaus seien keine Veranstaltungen gestattet, die mit Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind. Am Buß- und Bettag gelten dieselben Einschränkungen, in der Zeit von 7 Uhr bis 11 Uhr morgens. In Zweifelsfällen erteile die Gewerbestelle des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 05361/28-1614 genaue Auskunft. Verstöße gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.