Wolfsburg. Auch in diesem Jahr kommen Feuerwerksenthusiasten auf ihre Kosten: An Silvester und Neujahr dürfen wieder Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper in die Luft gejagt werden. Die Folge sind nicht nur buntes Lichterspiel am Himmel, sondern oft genug auch Verletzungen und Sachschäden . Das Ordnungsamt rufen daher dazu auf, beim Feiern Vorsicht walten zu lassen. Das berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung.
Für die Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2, also den beliebten 'Böllern, sei ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, ermahnt die Behörde. Zudem dürften Feuerwerksraketen und –böller aller Art nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Seit 2009 seien vor allem auch Reet- und Fachwerkhäuser erfasst. Bei diesen betrage der notwendige Schutzabstand mindestens 200 Meter.
Während das Verbot in der Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen im Wesentlichen auf die Sicherstellung des Lärmschutzes beruhe, erfolge die Aufnahme der Reet- und Fachwerkhäuser in diese Liste aus Brandschutzgründen. Ein Verstoß gegen dieses Abbrennverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Strafen bis 50.000 Euro - Stadt mahnt zur Vorsicht an Silvester
Die Stadt Wolfsburg mahnt zum Jahreswechsel verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk an.
Symbolbild: Archiv | Foto: regionalHeute.de
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