Wolfsburg. Erstmals in diesem Jahr wird der Therapeutische Zuverdienst auf eine weitere Personengruppe ausgeweitet. Ganz neu und bisher einmalig in Niedersachsen ist die Vereinbarung zwischen dem Sozialpsychiatrischen Dienst und dem Jobcenter Wolfsburg.
Dieser Therapeutische Zuverdienst richtet sich an Menschen mit einer seelischen Erkrankung, die dem Grunde nach erwerbsfähig aber aktuell nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankung ist für sie kein anderweitiges geeignetes Angebot in Wolfsburg vorhanden. In enger Verzahnung wird das Jobcenter mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst Stellenangebote akquirieren und vermitteln. Diese Vereinbarung tritt zum 01.07.2017 in Kraft.Dank einer Spende der Margarete-Schnellecke-Stiftung, können nun auch Rentner dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Der Therapeutische Zuverdienst ist ein Angebot der Stadt Wolfsburg und besteht seit 2012. Er war ursprünglich gedacht für Menschen im Grundsicherungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch XII, die an einer seelische Erkrankung leiden. Zuverdienst bedeutet, ein gemeindenahes und niedrigschwelliges Beschäftigungsangebot, das auch Menschen mit schwerer Beeinträchtigung ermöglichen soll, ihre Arbeitsfähigkeit zu erproben. Hierbei steht der therapeutische Wert der Arbeit im Vordergrund. Es geht um Tagesstruktur und die Stabilisierung des Gesundheitszustandes.
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