"Trennung-Scheidung-Altersarmut?": ISUV lädt zur Onlineveranstaltung ein

Eine Expertin erläutert Grundsätzliches wie Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften sowie der zu berücksichtigende Zeitraum und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Wolfsburg. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt am 22. Februar um 18 Uhr zu einer Onlineveranstaltung zum Thema

"Trennung-Scheidung-Altersarmut?" ein. Interessierte sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen und Fragen an die Fachanwältin zu stellen.

Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften bzw. Pensionsansprüche sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich oft um die größte Position bei der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute und immer um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt.
Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt eine langjährige Fachanwältin für Familienrecht bei einer Online-Veranstaltung am Montag, dem 22. Februar, 18 Uhr.

Die Expertin erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften sowie der zu berücksichtigende Zeitraum) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch hierüber wird informiert: Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Was geschieht im Todesfall? Weiterhin informiert die Referentin, ob und unter welchen Bedingungen nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist, denn grundsätzlich gilt: Jeder Geschiedene soll für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen (Prinzip der Eigenverantwortung).

Die Fachanwältin gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Die Teilnahmeregistrierung wird erklärt und ist einfach. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Wolfsburg.
Anmeldung per E-Mail "Wolfsburg@isuv.de" (Herr Ernst) ist erforderlich.