Untreueverdacht bereits 2014 bekannt? Volkswagen dementiert

von Sandra Zecchino


Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Foto: Volkswagen
Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Foto: Volkswagen | Foto: Volkswagen Pressefoto

Wolfsburg. Im Mai ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen vier aktive beziehungsweise ehemalige Manager von VW wegen des Verdachts auf Untreue. Laut Bild am Sonntag habe Ferdinand Piëch, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender, bereits 2014 das VW-Präsidium über einen entsprechenden Verdacht informiert. Volkswagen weist diese Vorwürfe zurück.


Demnach sei es richtig, dass bereits im November 2013 im Prädisidium gründsätzlich über das Thema Nebenleistungen und eine Aktualisierung des Nebenleistungskataloges gesprochen worden sei. Zudem wäre das Thema in zwei weiteren Sitzungen im Februar 2014 im Präsidium erörtert worden.

Weiterführende Vorwürfe weist Volkswagen jedoch strikt zurück: "Falsch ist, dass in einer Präsidiumssitzung ein Untreuevorwurf erhoben wurde. In den von Herrn Prof. Piëch unterzeichneten Protokollen der Sitzungen findet sich weder ein Untreuevorwurf noch ein Untreueverdacht."

Dass kein Untreuevorwurf erhoben worden sei, erklärten auch alle anderen damaligen Präsidiumsmitglieder. "Die Aussage in der Bild am Sonntag, dass vier mit dem Vorgang vertraute Personen der Bild am Sonntag bestätigt haben wollen, dass Prof. Piëch dem Präsidium eine entsprechende juristische Analyse vortrug, kann nicht richtig sein", führt Volkswagen weiter aus.

Nebenleistungen entsprechend damals gültigem Nebenleistungskatalog


Zudem habe die Bild am Sonntag in Anfragen an das Unternehmen im Vorfeld der Berichterstattung von einem angeblichen Gutachten gesprochen. "Wir halten fest, dass der Rechtsberater des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, der gemäß mündlicher Anfrage der Bild am Sonntag an der Erstellung des angeblichen Gutachtens beteiligt gewesen sein soll, seine Teilnahme daran bestreitet. Auch ihm ist ein solches Gutachten nicht bekannt."

Abschließend hebt Volkswagen deutlich hervor, dass alle Nebenleistungen entsprechend dem damals gültigen Nebenleistungskatalog in Anspruch genommen worden seien. Dementsprechend seien geltende Vorschriften korrekt behandelt worden.

Lesen Sie dazu auch:


https://regionalwolfsburg.de/ermittlungen-wegen-untreue-bei-volkswagen/


mehr News aus Wolfsburg


Themen zu diesem Artikel


VW