Wolfsburg. Nächster Dämpfer für Volkswagen. Der Automobilhersteller hatte versucht, die Anlegerklagen von US-Investoren in Deutschland zu verhandeln. Diesem Plan macht nun das bisher zuständige Gericht in Kalifornien einen Strich durch die Rechnung.
Der zuständige Richter Charles Breyer begründete seine Entscheidung damit, dass er amerikanische Investoren schützen wolle. In dem US-Verfahren sind auch die Konzerntochter Audi sowie amtierende und ehemalige Manager wie VW -Markenchef Herbert Diess und Ex-USA-Chef Michael Horn angeklagt. Da der Verhandlungsort weiterhin in den USA verbleibt, drohen nun höhere Strafzahlungen.
Die Kläger wollen einen finanziellen Ausgleich für die Kursverluste, die sie im Zuge der Abgasaffäre erlitten haben. Bei den Klägern handelt es sich vor allem um US-Pensionsfonds, die nicht direkt in VW-Aktien, sondern in sogenannte Aktien-Hinterlegungsscheine investiert hatten. Privatanleger und Behörden hatten sich mit Volkswagen bereits zuvor geeinigt. Volkswagen bestreitet, Investoren nicht rechtzeitig über die Risiken durch die Abgasaffäre informiert zu haben.
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