Wolfsburg. Am heutigen Donnerstag fand ab 10 Uhr die 64. Hauptversammlung der Volkswagen AG in Wolfsburg statt. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung kam es im Stadtgebiet zu Versammlungen und Aktionen, die alle weitestgehend friedlich verliefen. Dies teilte die Polizei mit.
Im Verlauf des Tages kam es neben drei im Vorfeld angemeldeten Versammlungen immer wieder zu kleineren Aktionen, in örtlicher Nähe zum Volkswagenwerk, bei denen unter anderem Plakate und Banner aufgehängt wurden. Diese wurden im Sinne des Versammlungsrechts durch Einsatzkräfte als Versammlungen deklariert.
Insgesamt wurden von 11 Personen die Personalien festgestellt und diese nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Eine Person musste getragen werden
Viermal kam es zur Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Einsatzkräfte. In einem Fall musste eine Person, die das Werksgelände am Tor Sandkamp nicht verlassen wollte von Polizeibeamten weggetragen werden. Zudem wurden räumliche Beschränkungen erteilt, wonach den angetroffenen Personen ein anderer als der ursprünglich von ihnen ausgesuchte Bereich für ihre Versammlung zugewiesen wurden.
Es wurden vier Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Die Einleitung weiterer Verstöße werden aktuell geprüft.
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