Wolfsburg. Für die Kommunalwahl werden vom 10. bis 13. August die Wahlbenachrichtigungen an rund 97.000 wahlberechtigte Wolfsburgerinnen und Wolfsburger versandt. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, wenn die Stimmzettel gedruckt sind. Das ist ab dem 16. August möglich. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.
Die Briefwahlstelle ist ab Montag, 16. August, bis Freitag, 9. September, im Rathaus A, Raum 051, zu den bekannten Zeiten: Montag und Dienstag: 8.30 bis 16.30 Uhr, Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag: 8.30 bis 17.30 Uhr und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr geöffnet, jedoch wird der Zugang aufgrund der Situation zu Covid19 zahlenmäßig beschränkt werden müssen. Hierfür wird im Interesse der Beschäftigten als auch der Wählenden um Verständnis gebeten. Zusätzlich am Freitag, 10. September, können die Briefwahlunterlagen dort noch bis 13 Uhr beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, spätestens 18 Uhr, bei der Stadt Wolfsburg eingegangen sein.
Schriftliche Beantragung empfohlen
Briefwahlunterlagen können schriftlich - Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhanden - oder persönlich beantragt werden. Hierzu ist die Identität durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments, für ausländische Unionsbürger durch einen Identitätsausweis oder Reisepass, nachzuweisen. Vorzugsweise wird empfohlen, die Briefwahlanträge schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Es erfolgt eine zeitnahe Übersendung der Briefwahlunterlagen. Bei schriftlichem Antrag – das Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthalten – wird gebeten darauf zu achten, dass die erforderlichen Angaben gemacht werden und das Formular an den entsprechenden Stellen unterschrieben wird.
Telefonisch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich, wohl aber per Fax oder über das Online-Formular im Internet über www.wolfsburg.de/wahlen. Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht und für maximal vier Personen möglich. Bei plötzlicher Erkrankung und erforderlicher schriftlicher Erklärung der wahlberechtigten Person kann der Wahlschein und auch die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 11. September in der Zeit von 11 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag 8 bis 15 Uhr beantragt und ausgestellt werden.
Am Wahlsonntag, 12. September, sind die Wahllokale im Stadtgebiet von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitarbeitende des Wahlamtes geben gern weitere Auskunft unter Telefon 05361 28-2950.