Wasserleck: Halle in Westhagen soll saniert werden

von Nick Wenkel


Kurzzeitig könne es zu Nutzungseinschränkungen
 kommen. Symbolfoto: Anke Donner
Kurzzeitig könne es zu Nutzungseinschränkungen kommen. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Archiv/ Donner

Wolfsburg. Seit längerem wurden immer wieder Wasserflecken an der Unterdecke der Sporthalle in Westhagen sichtbar. Daher möchte die Verwaltung die Halle des Freizeit- und Bildungszentrums (FBZ) nun reparieren. Kostenpunkt: 140.000 Euro. Der Finanzausschuss soll sich am heutigen Donnerstag darüber beraten.


Die kleine Sporthalle am Schulzentrum Westhagen wurde 1972 errichtet.Trotz bereits erfolgter kleinerer Reparaturarbeiten seieine nachhaltige Abdichtung des Daches nicht gelungen. Dies habe zur Folge, dass die Nutzer in ihrer Sportausübung eingeschränkt sind. Zudem leide langfristig die Gebäudesubstanz unter dem ständigen Eindringen von Feuchtigkeit. Grund hierfür seien wohl Beschädigungen an der Dachabdichtungsbahn und Undichtigkeiten an den Anschlüssen zu den Lüftungsgeräten.

Mehrere Varianten


Für die Sanierung des Hallendaches seienmehrere Varianten möglich. Die hier geschilderten Maßnahmen stellen im Hinblick auf die ungewisse Langzeitnutzung der Halle eine wirtschaftliche Lösung dar. Es sei daher beabsichtigt, die Dachabdichtungsbahn und die Anschlüsse zu den Lüftungsgeräten zu erneuern. Hierbei werde der laufende Sportbetrieb nicht beeinträchtigt.

Kurzzeitige Nutzungseinschränkungen


Weiterhin soll zu der bereits erfolgten partiellen Überprüfung der Regenwasserleitungen eine vollständige Überprüfung durchgeführt werden. Hierzu müssten die Deckenplatten der Unterdecke ausgebaut werden. Dies werde zu kurzzeitigen Nutzungseinschränkungen der Halle führen.

Baubeginn bereits 2018?


Die Dacharbeiten müssten laut Verwaltung in der trockenen Jahreszeit ausgeführt werden. Nach Beschlussfassung kann mit der Ausschreibung und Vergabe begonnen werden. Je nach Wetterlage kann die Maßnahme bereits in 2018 durchgeführt werden. Andernfalls müsste die Ausführung in das Frühjahr 2019 verschoben werden. Der Sportbereich seiüber den Betrieb gewerblicher Art (BgA Sportanlagen) zu 50 Prozent vorsteuerabzugsberechtigt.