Wolfsburg. Die Stadtverwaltung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Baugebiets Wendeberg II im Ortsteil Heiligendorf. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, entscheidet der Rat am 18. März über die 22. Änderung des Flächennutzungsplans sowie über den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan Wendeberg II.
Mit den Beschlüssen würden die Grundlagen für ein neues Wohngebiet, einen Nahversorgungsmarkt und ein Ärztehaus geschaffen. Ziel sei es, die Infrastruktur im Ortsteil nachhaltig zu stärken und insbesondere die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Im Zuge der 22. Änderung des Flächennutzungsplans würden südliche Teilflächen, die ursprünglich als Wohnbauflächen vorgesehen gewesen seien, entsprechend der geplanten Bebauung reduziert. Grund sei eine naturschutzfachliche Bewertung, die diesem Bereich eine ökologische Wertigkeit bescheinigt habe.
Sondergebiet für Einzelhandel
Gleichzeitig werde im nordöstlichen Teil ein Sondergebiet ausgewiesen, das die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes ermögliche. Der Bebauungsplan konkretisiere diese Entwicklung: Westlich sei ein allgemeines Wohngebiet mit bis zu zwei beziehungsweise drei Vollgeschossen vorgesehen, östlich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandelsmarkt. Darüber hinaus werde durch die planerischen Festsetzungen die Realisierung eines Ärztehauses ermöglicht – ein wichtiger Baustein für die Daseinsvorsorge im Ortsteil.
Klare Vorgaben für Natur- und Klimaschutz
Der Bebauungsplan enthalte verbindliche Festsetzungen zum Schutz von Natur und Umwelt. Dazu würden unter anderem Maßnahmen zur Regenrückhaltung, Baumpflanzungen sowie die Sicherung angrenzender Biotope zählen. „Wir bringen unterschiedliche Anforderungen in Einklang: zusätzlichen Wohnraum, eine verbesserte Nahversorgung neben dem Ärztehaus und gleichzeitig den Schutz wertvoller Naturflächen. Die Planung setzt klare ökologische Standards und sorgt für eine nachhaltige Entwicklung des Quartiers“, erklärt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange seien Stellungnahmen ausgewertet und in die Planung eingearbeitet worden. Anpassungen beträfen unter anderem die Regenrückhaltung, die Größe des Sondergebietes sowie die zulässige Verkaufsfläche.
So soll es weitergehen
Nach dem Ratsbeschluss sollen die Planunterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. In diesem Zeitraum könnten Bürgerinnen und Bürger erneut Stellungnahmen abgeben. Mit dem Abschluss des Verfahrens schaffe die Stadt Wolfsburg verbindliches Planungsrecht für die Entwicklung von Wendeberg II – und lege damit den Grundstein für ein neues Quartier mit integrierter medizinischer Versorgung im Ortsteil Heiligendorf.

