Wolfsburg. Seit dem 1. Januar 2024 hat Wolfsburg einen qualifizierten Mietspiegel. Nach zwei Jahren Laufzeit sehen es die gesetzlichen Vorgaben vor, dass der Mietspiegel entweder über eine erneute Stichprobe oder durch die Anwendung des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst wird. Der Arbeitskreis Mietspiegel hat auf Empfehlung der Verwaltung die Fortschreibung mittels VPI beschlossen. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung mit.
Gemäß der VPI-Steigerung im Vergleichszeitraum März 2023 bis März 2025 – der Stichmonat der Datenerhebung für die erstmalige Erstellung des Mietspiegels war seinerzeit der März 2023 – errechnet sich eine Steigerungsrate des Mietspiegels von 4,39 Prozent. Als stimmberechtigte Mitglieder im Arbeitskreis haben der Mieterverein Braunschweig und Umgebung e. V. sowie Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. den angepassten Mietspiegel bereits anerkannt. Auch der Rat der Stadt Wolfsburg hat dieser Fortschreibung in seiner Sitzung am 10. Dezember zugestimmt.
Ab Januar gültig
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Vergleichsmiete wird aus den üblichen Kosten gebildet, die in Wolfsburg für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Nach der Zustimmung im Rat der Stadt Wolfsburg gilt der angepasste Mietspiegel ab dem 1. Januar 2026. Mehr Informationen zum Wolfsburger Mietspiegel gibt es auch auf wolfsburg.de/mietspiegel.

