Wolfsburg. In der bevorstehenden Sommerzeit vom 25. Juli bis 14. August führt die Wolfsburger Verkehrs-GmbH (WVG) gemäß § 231 Abs. 1SGB IX die Schwerbehindertenerhebung durch. Das teilt die WVG in einer Pressemeldung mit. Dabei geht es um die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr für das Beförderungsunternehmen.
Die Erhebung wird durch gesondert ausgewiesenes Personal durchgeführt. Das Personal ist berechtigt, während des Dienstes, die Fahrausweise zur Einsichtnahme zu verlangen.
Fahrausweise rechtzeitig bereithalten
Die WVG bittet alle Fahrgäste die Fahrausweise rechtzeitig bereitzuhalten und dankt den Fahrgästen für die Unterstützung.
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