Wolfsburg. Jeder fünfte Arbeitnehmer, den der Zoll am 18. November auf einer Großbaustelle in Wolfsburg antraf, hätte nicht dort seien dürfen. Diese Bilanz zieht das Hauptzollamt Braunschweig nach der Prüfung eines großen Wolfsburger Bauprojekts. Dies berichtet das Hauptzollamt Braunschweig.
Schon in den Morgenstunden wurde das Gelände von 28 Zöllnern umstellt. Zu Recht, da bereits der Anblick der Streifenwagen und Uniformierten dafür genügte, dass sich drei albanische Bauarbeiter der Kontrolle durch Flucht entziehen wollten. Ihre Überprüfung ergab, dass sie keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hatten und somit illegal auf der Baustelle waren.
"Die Maßnahme ging schon gut los und wurde ein voller Erfolg im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung", kommentiert der neue Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des zuständigen Hauptzollamts Braunschweig, Jens Bode. Denn neben den drei Albanern wurden unter den 60 Bauarbeitern noch neun weitere Ausländer ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis angetroffen. Dass sie nicht versuchten zu flüchten, muss nicht zwingend an ihrer Ehrlichkeit liegen: acht von ihnen wiesen sich mit gefälschten Dokumenten osteuropäischer EU-Staaten aus. Da solche ID-Karten den Zöllnern nicht das erste Mal vorgelegt wurden, brachte man die Personen samt ihrer Papiere zu der Polizeiinspektion Wolfsburg, wo man die Dokumente prüfte und den Zöllnern Räume für die erforderlichen Vernehmungen zur Verfügung stellte.
"Kontrolle von Dolmetschern begleitet"
"Wir sind sehr dankbar für den Einsatz aller beteiligten Einsatzkräfte und die Unterstützung der PI Wolfsburg", erkennt Zollinspektor Woltmann an, der den Einsatz vor Ort koordinierte. Denn außer dem Zoll und der Polizei wurde die Maßnahme auch von Dolmetschern, der Ausländerbehörde Wolfsburg, sowie dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig und dem Gewerbeaufsichtsamt Wolfsburg unterstützt, das auch Verstöße feststellte und einen Teil der Baustelle stilllegte.
Zudem stießen die Zöllner auf Hinweise, dass einzelne Bauarbeiter zu Unrecht Sozialleistungen beziehen oder als Scheinselbstständige beschäftigt seien könnten. Bei einem Teil der etwa zehn betroffenen Arbeitgeber sind weitere Ermittlungen im Hinblick auf das Mindestlohngesetz nötig.
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