Partyverbot: Keine Feier an den „stillen Tagen“

An den kommenden zwei Sonntagen soll es still werden. Es stehen zwei Feiertage bevor, an denen an Verstorbene erinnert werden soll. Musik und Tanz ist dann tabu.

von


An den sogenannten "Stillen Tagen" gelten bestimmte Regelungen.
An den sogenannten "Stillen Tagen" gelten bestimmte Regelungen. | Foto: Alexander Panknin

Region. Mit dem November kommen nun auch die sogenannten "stillen Tage". Der Totensonntag am 21. November und der Volkstrauertag am kommenden Sonntag sind Tage, die dafür bestimmt sind, den Opfern des Krieges und den Toten zu gedenken. Und deshalb gelten an diesem beiden Sonntagen laut Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes einige Beschränkungen.


Verboten sind an diesen Tagen Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen, Preisskat und –kegeln) von 5 Uhr morgens an; öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art; öffentliche sportliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art, sofern sie mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder mit Festveranstaltungen verbunden sind; sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Spielhallen dürfen an diesen Feiertagen ebenfalls nicht öffnen.

Der Volkstrauertag


Seit 1952 findet der Volkstrauertag zwei Sonntage vor dem ersten Advent statt. Per Feiertagsgesetz wurde dieses Datum 1952 festgelegt. Doch die Geschichte des Volkstrauertags - und auch dessen Bedeutung - reicht bis in die 20er-Jahre zurück. Angeregt durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sollte an einem Tag den Opfern des Ersten Weltkrieges gedacht werden. Im Laufe der Jahre wurde der Volkstrauertag zum Gedenktag der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.


Vielerorts finden an diesem Tag Gedenkfeiern, Kranzniederlegungen und Gottesdienste statt. Der Bundespräsident hält jährlich an diesem Tag eine Gedenkstunde im Deutschen Bundestag. Frank-Walter Steinmeier wird am kommenden Sonntag ab 13.30 Uhr die Gedenkrede halten. Sie wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Wie der Internetseite des Deutschen Bundestags zu entnehmen ist, steht die Gedenkstunde im Zeichen der Erinnerung an den besonders grausamen und verlustreichen Angriffs- und Vernichtungskrieg in Ost- und Südosteuropa, der vor 80 Jahren mit der Besetzung von Jugoslawien und Griechenland sowie dem Überfall auf die Sowjetunion begann. Schirmherrin ist Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.



Der Totensonntag


Im Gegensatz zum Volkstrauertag ist der Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, ein Feiertag in der evangelischen Kirche. Am letzten Sonntag vor dem ersten Advent und als letzter Sonntag des Kirchenjahres wird an diesem Tag an die Verstorbenen erinnert. Dieser Brauch reicht bis ins frühe 19. Jahrhundert zurück. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, dass am letzten Sonntag des Kirchenjahres der Toten gedacht wird. In den Kirchen werden an diesem Tag Gottesdienste abgehalten, in denen Angehörige noch einmal an Verstorbene erinnern. Vielerorts werden in diesem Gottesdienst die Namen der verstorbenen Gemeindemitglieder vorgetragen.

Die Gottesdienste zum Totensonntag der Propstei Braunschweig finden Sie unter www.propstei-braunschweig.de.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Kirche Krieg