Gifhorn. Um das Problem einer immer weiter anwachsenden Katzenpopulation einzudämmen, gilt bereits seit 2017 die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Gifhorn. Darauf weist die Stadt nachdrücklich in einer Pressemeldung hin.
Katzen bekommen in der Regel zwei- bis dreimal im Jahr Junge. Besonders im Frühling würden viele Kätzchen geboren. Spätestens im Mai höre man immer wieder von sogenannten „Maikätzchen“. Dabei seien diese häufig Nachkommen freilebender Katzen. Die unkontrollierte Vermehrung sowie das damit verbundene Elend obdachloser Hauskatzen stelle jedoch in ganz Niedersachsen ein großes Problem dar. Auch wenn Katzenhalter von dem ungewollten Nachwuchs ihres Katers nichts mitbekommen, trägt er durch das Decken vieler freilebender Katzen erheblich zur Steigerung der Katzenpopulation und des Katzenelends bei, so die Stadt Gifhorn.
Kennzeichnung durch Mikrochip
In der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht der Stadt ist geregelt, dass Katzenhalter, die ihren männlichen und weiblichen Katzen Zugang ins Freie gewähren, diese von einem Tierarzt oder einer Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochips kennzeichnen lassen müssen. Sind diese Anforderungen nicht eingehalten, dürfen die Katzen ausschließlich innerhalb geschlossener Räume gehalten werden. Als Katzenhalter gelte auch, wer freilebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Ziel sei es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender, nicht kastrierter Katzen einzudämmen, sodass die Katzenpopulation nicht auf ein Maß ansteigt, dass von den Tierheimen und privaten Katzenhaltern nicht mehr aufgefangen werden könne. Außerdem steige durch eine erhöhte Katzenpopulation von Wildkatzen die Gefahr von übertragbaren Krankheiten, deren Ausbreitung dann nur schwer kontrollierbar sei.
Geldbuße droht
Verstöße gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können, stellt die Stadt klar.