Zu wenig Lebensmittelkontrollen: foodwatch kritisiert Kommunen


Es wird zu wenig Personal zur Verfügung gestellt. Symbolfoto: pixabay
Es wird zu wenig Personal zur Verfügung gestellt. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Region. Vier von zehn vorgeschriebene Lebensmittelkontrollen in Niedersachsen fallen aus, weil die Landkreise und kreisfreien Städte viel zu wenig Personal für den Verbraucherschutz haben. Das kritisiert die Organisation foodwatch in einer Pressemitteilung. Demnach ist die Lage in den Landkreisen Helmstedt und Gifhorn besonders schlecht.


Keine der 40 kommunalen Lebensmittelbehörden des Bundeslandes habe es im Jahr 2018 geschafft, die in einer bundesweiten Verwaltungsvorschrift verankerten Vorgaben für die Zahl der Betriebskontrollen einzuhalten. Während der Heidekreis und der Landkreis Diepholz ihr Soll nur knapp verfehlten, war die Lage in den Landkreisen Helmstedt, Celle und Gifhorn besonders prekär, wo die Lebensmittelämter noch nicht einmal ein Viertel der vorgeschriebenen Kontrollbesuche durchführen konnten, so foodwatch. Insgesamt hätten elf der 40 Behörden in Niedersachsen weniger als die Hälfte der vorgegebenen Inspektionen absolviert. Das seien die Ergebnisse einer umfassenden Datenrecherche von foodwatch.

Eklatantes Versagen der politisch Verantwortlichen


Die Verbraucherorganisation wertet die "katastrophale Bilanz der Ämter" als "eklatantes Versagen der politisch Verantwortlichen in den Kommunen – und vor allem der Landesregierung". "Als oberste Fachaufsicht müsste das Verbraucherschutzministerium unter Führung von Barbara Otte-Kinast darauf drängen, dass die kommunalen Ämter genügend Personal für ihre Aufgaben einstellen. Stattdessen gab das Ministerium am 25. Mai 2018 sogar einen Erlass heraus, demzufolge die Behörden grundsätzlich nur 55 Prozent ihres Solls bei den Betriebskontrollen durchzuführen haben, das eigentlich durch eine bundesweite Verwaltungsvorschrift zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgegeben ist", kritisiert foodwatch.


„Wenn kommunale Verbraucherschutzämter gegen Verbraucherschutzvorgaben verstoßen, ist das inakzeptabel – wenn eine Landesregierung auch noch versucht, den systematischen Verstoß der Ämter als eine permanente Regel zu legitimieren, ist das ein echter politischer Skandal“, kommentierte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Die Verbraucherorganisation hat den – nach ihrer Kenntnis bundesweit einzigartigen – Erlass prüfen lassen und stuft ihn als rechtswidrig ein. Schließlich gilt die AVV RÜb, von der sich der Erlass abgrenzt, bundesweit und wurde unter Beteiligung Niedersachsens im Bundesrat verabschiedet. foodwatch forderte Landesverbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast auf, den Erlass unverzüglich zurückzunehmen und eine ausreichende personelle Ausstattung der Kontrollbehörden in Niedersachsen durchzusetzen.