Region. Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist das zentrale Planungsinstrument für die räumliche Entwicklung im Großraum Braunschweig. Alle zehn Jahre müssen Regionale Raumordnungspläne in ihrer Gesamtheit auf Aktualität überprüft und angepasst werden. Am 11. Dezember 2025 hat die Verbandsversammlung die Auslegung des 1. Entwurf RROP 2025 beschlossen – diese beginnt nun bald, wie der Regionalverband Großraum Braunschweig in einer Pressemitteilung ankündigt.
Der Regionalplan legt fest, wie Flächen künftig genutzt und entwickelt werden sollen, und schafft damit einen übergeordneten Rahmen für Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft. Ziel ist es, unterschiedliche Interessen und Nutzungen, wie beispielsweise Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Wasserwirtschaft und Infrastrukturleitungen, auf begrenztem Raum sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Öffentliche Beteiligung beginnt bald
Sobald der Entwurf des RROP so weit ist, dass er abschließend beschlossen und genehmigt werden kann, wird das derzeit geltende RROP 2008 durch ihn abgelöst. Zunächst ist aber die Meinung der Öffentlichkeit und der Fachleute gefragt – und dafür geht der 1. Entwurf jetzt in die öffentliche Beteiligung. Der Auslegungszeitraum ist vom 11. Februar bis einschließlich 25. März. Es können jedoch noch bis zu zwei Wochen nach Ende der Auslegung, also bis zum 8. April, Stellungnahmen über die Beteiligungsplattform abgegeben werden. Hier stehen alle Unterlagen zur Einsicht bereit.
Hier gibt es weitere Informationen
Auf der Informationsseite des Regionalverbandes stehen zusätzlich die Unterlagen zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem befinden sie sich zur Einsichtnahme während des Auslegungszeitraums in den Räumlichkeiten des Verbands, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, arbeitstäglich nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer 0531/242620 oder per E-Mail an rrop@rv-bs.de).

