Niedersachsen. Kürzlich teilte die Niedersächsische Landesregierung mit, dass man eine landesweit einheitliche Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen mit Auslauf plane. In diesem Zusammenhang sei auch angedacht, dass im Gegenzug der Abschuss von Katzen in Feld und Flur untersagt werde. Abschuss von Katzen? regionalHeute.de fragte beim zuständigen Ministerium nach, was es damit auf sich hat. Und die Antwort zeigt, dass Freigängerkatzen in Niedersachsen durchaus gefährlich leben.
Laut Niedersächsischem Jagdgesetz können wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, getötet werden. Anders als bei Hunden, die erst im Wiederholungsfall erschossen werden dürfen, ist auch keine vorherige Anzeige bei der Jagdbehörde nötig. Zur leichten Beruhigung kann aber gesagt werden: Nicht jeder mit einem Jagd- oder Waffenschein darf Katzen töten. Dies ist den jeweiligen Jagdschutzberechtigten in ihrem Jagdbezirk vorbehalten.
Keine jagdbare Tierart
Zahlen dazu, wie häufig oder selten Katzen in Niedersachsen erschossen werden, gibt es nicht. "Entsprechende Zahlen liegen hier nicht vor, da die Hauskatze keine jagdbare Tierart ist und somit jagdstatistisch nicht erfasst wird", teilt Alexandra Schönfeld vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.
Schonzeit für Wildkatzen
Der genannte Paragraph des Jagdgesetzes gilt zudem nur für Hauskatzen und verwilderte Hauskatzen, nicht dagegen für die im Wald lebende Wildform des Stubentigers. "Die Wildkatze ist eine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, aber artenschutzrechtlich eine ganzjährige Schonzeit hat", klärt Alexandra Schönfeld auf.
mehr News aus der Region