Zur Entlastung der Verwaltung: Stadt will Hochbau-Projektgesellschaft aufbauen

Die Gesellschaft soll vorrangig Hochbau-Sonderprojekte wie die Sanierung der Stadthalle wahrnehmen.

Die Sanierung der Stadthalle könnte Aufgabe der neuen Gesellschaft werden.
Die Sanierung der Stadthalle könnte Aufgabe der neuen Gesellschaft werden. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Verwaltung schlägt dem Rat zur Sitzung am 24. Mai in einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Vorlage vor, eine Hochbau-Projektgesellschaft aufzubauen und diese als eine weitere Unternehmenssparte bei der städtischen Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) zu verankern. Sie soll vorrangig Hochbau-Sonderprojekte wahrnehmen, die außerhalb des Standardportfolios der städtischen Bauverwaltung liegen und damit angesichts der enormen Aufgaben der Kernverwaltung im Hochbaubereich temporär für Entlastung sorgen, so Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum in einer Pressemitteilung. Ein mögliches Projekt sei etwa die Sanierung der Stadthalle.



Aufgrund der guten Erfahrungen in anderen Städten mit entsprechenden Hochbaugesellschaften sieht die Stadtverwaltung die Projektgesellschaft als gute Lösung an, zusätzliche Neubau- und Sanierungsprojekte nachhaltig, kostengünstig, zeiteffizient und flexibel zu erledigen.

Große Herausforderungen im Hochbaubereich


"Wir müssen angesichts der Vielzahl von anstehenden Bau- und Sanierungsprojekten unsere Möglichkeiten zumindest temporär erweitern und insbesondere große, herausgehobene Bauprojekte schnell umzusetzen", betont der Oberbürgermeister. Vor großen Herausforderungen im Hochbaubereich stünden alle Kommunen in Deutschland. Zum einen müssten Bestandsbauten aus den vergangenen Dekaden dringend saniert werden, zum anderen seien viele Neubauten zur Schaffung von Infrastruktur nötig, am augenfälligsten der Bildungsbereich mit Schulen und Kitas. "Die lange Liste von dringend umzusetzenden Projekten können wir mit den vorhandenen organisatorischen und personellen Kapazitäten gar nicht in einem Tempo abarbeiten, das der großen Erwartungshaltung der Öffentlichkeit und der Notwendigkeit guter Infrastruktur entspricht."

Die Strukturförderungsgesellschaft sei hervorragend geeignet, gerade Sonderprojekte flexibel und schnell umzusetzen, bekräftigt der Oberbürgermeister. Sie habe in der Vergangenheit bereits erfolgreich diverse Projekte umgesetzt, unter anderem am Forschungsflughafen. Die vorhandenen flexiblen Strukturen der SFB könnten professionell für den Aufbau einer weiteren Unternehmenssparte genutzt werden, so der Oberbürgermeister.

Entlastung, nicht Konkurrenz


Es gehe dabei um Unterstützung und Entlastung, nicht um Konkurrenz zum Hochbaubereich der Stadtverwaltung. Die Projektgesellschaft soll innerhalb eines zunächst begrenzten Zeitraums zusätzliche Hochbaukapazitäten bereitstellen. Dabei sollen Dienstleistungen für den Hochbau erbracht werden, jedoch keine Betriebsleistungen. Nach Fertigstellung von Projekten sollen diese ins Eigentum und in die Bewirtschaftung durch die Stadtverwaltung übergehen. Als Vorteile werden beispielsweise eine gewisse Flexibilität, minimierte Steuerungserfordernisse und Beschleunigung einzelner Vorhaben gesehen, auch da die Projektgesellschaft sich gezielt um einzelne (Sonder-)Projekte kümmern soll.

Zur Optimierung von Schnittstellen mit der Hochbauverwaltung und zum Vorgehen nach einheitlichen Standards soll Hochbaudezernent Holger Herlitschke in den Aufsichtsrat der SFB entsandt werden. Zudem sind die Arbeitsschwerpunkte und Projekte der Hochbau-Sparte der SFB klar zu definieren.

Geschäftsführung gesucht


Stimmt der Rat dem Vorhaben zu, wird die Verwaltung zeitnah ein Personalberatungsunternehmen mit Hochbau-Branchenerfahrung beauftragen, mit der SFB und der Gesellschafterin Stadt Braunschweig eine Geschäftsführung für die Unternehmenssparte Hochbau zu finden. Die neue Geschäftsführung soll dann die Hochbausparte bei der SFB zügig aufbauen. Zudem wird die Gesellschaft einen Nachtragswirtschaftsplan für 2022 aufstellen, der diese neue Hochbausparte berücksichtigt. Gegebenenfalls ist dem Rat überplanmäßiger Zuschussbedarf vorzuschlagen.


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