Region. Am kommenden Sonntag, 27. September, werden in mehreren Kommunen der Region noch einmal die Wahllokale geöffnet. Bei den Kommunalwahlen am 13. September konnte bei verschiedenen Direktwahlen kein Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit erreichen. Deshalb müssen die Wähler erneut an die Urnen. Unter anderem stehen Stichwahlen um das Oberbürgermeisteramt in Braunschweig und Salzgitter, das Bürgermeisteramt in Gifhorn und das Landratsamt im Landkreis Wolfenbüttel an.
Doch warum reicht es bei einer solchen Wahl nicht aus, im ersten Wahlgang einfach die meisten Stimmen zu bekommen? Bei der Direktwahl eines Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrates ist in Niedersachsen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich. Das bedeutet: Ein Kandidat muss mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen. Gelingt das niemandem, kommt es zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
Wie eine Stichwahl genau zustande kommt, wer daran teilnimmt und was sogar bei einem exakten Gleichstand passieren würde, erklären wir im Video. Klar ist: Am Sonntag fällt die endgültige Entscheidung. Bei der Stichwahl gibt es nur zwei Kandidaten, die Mehrheit der Stimmen entscheidet. Und sollte es irgendwo tatsächlich zu einem Gleichstand kommen, sieht das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen als letzte Entscheidung sogar einen Losentscheid vor.
Zurück an die Wahlurnen: Warum kommt es jetzt zur Stichwahl?
Die Wähler müssen noch einmal ran. In der Region kommt es vielerorts zur Stichwahl.
von Werner Heise
Zurück in die Wahlkabine. Am Sonntag wird noch einmal gewählt. | Foto: Rudolf Karliczek
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