Niedersachsen. In der kommenden Woche soll in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten. Endgültig ausgearbeitet ist diese noch nicht, aber am gestrigen Donnerstag wurde ein Entwurf im Niedersächsischen Sozialausschuss debattiert. Und nach übereinstimmenden Medienberichten könnte da vor allem auf Ungeimpfte einiges zukommen.
Dass 2G in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eine größere Rolle spielen wird, hatte Ministerpräsident Stephan Weil bereits am Montag im Landtag angekündigt (regionalHeute.de berichtete). Für Ungeimpfte bedeutet dies, dass sie Restaurants oder Diskotheken, die sich für 2G entscheiden, nicht mehr betreten dürfen. Für die neue Verordnung ist geplant, dass ab Warnstufe 2 für manche Bereiche 2G keine Option ist, sondern zur Pflicht wird. Dies soll auch für Angestellte gelten. In der Praxis würde das bedeuten, dass ungeimpfte Kellner, Köche oder Kassierer nicht mehr arbeiten dürfen.
Teurere PCR-Tests erforderlich
Für die Außengastronomie soll ab Warnstufe 2 die 3G-Pflicht gelten. Ab Warnstufe 3 wird der wesentlich teurere PCR-Test verlangt. In anderen Bereichen wie Kino, Friseuren oder Fitnessstudio sollen bereits ab Warnstufe 2 nur noch PCR-Tests akzeptiert werden. Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars müssten nach jetzigem Entwurf beim Erreichen der dritten Warnstufe sogar wieder ganz schließen.
Auch bei der Maskenpflicht sind Änderungen geplant. So soll in manchen Bereichen ab einer entsprechenden Warnstufe eine FFP2-Maske zur Pflicht werden. Dafür ist es geplant, die Maskenpflicht bei Erst- und Zweitklässlern während des Unterrichts auszusetzen.
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