Marienstift hebt Corona-Besuchsbeschränkungen ab Montag auf

Die gesetzlich vorgeschriebene Test- und Maskenpflicht gilt jedoch weiterhin.

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Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Das Krankenhaus Marienstift hebt die bisher gültigen coronabedingten Besuchsbeschränkungen ab dem 13. Februar weitestgehend auf. Die gesetzlich vorgeschriebene Test- und Maskenpflicht gilt jedoch weiterhin. Darüber informiert die Evangelische Stiftung Neuerkerode in einer Pressemeldung.



Im Einzelnen bedeutet dies, dass Besuche zukünftig wieder zwischen 8 und 20 Uhr grundsätzlich möglich sind. Außerhalb dieser Zeit ist ein Besuch nur in Ausnahmefällen, beziehungsweise nach Ermessen der jeweiligen Station erlaubt, wie zum Beispiel in der Sterbebegleitung und in der Geburtshilfe.

Im vernünftigen Maß


Es gibt keine expliziten Einschränkungen mehr bezüglich der Anzahl gleichzeitiger Besucher und der Dauer der Besuche. Diese müssen jedoch in einem vernünftigen Maß bleiben und dürfen weder die Genesung der Patienten noch die Prozesse auf den Stationen unangemessen behindern.

Maske und Test bleiben


Die Besucher müssen weiterhin einen negativen Schnelltest oder PCR-Test vorlegen. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Darüber hinaus müssen Besucher im Krankenhaus weiterhin eine FFP2-Maske tragen.


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