Nach Tod von Bewohner: Heimleiterin äußert sich zu Vorwürfen

Der 82-Jährige war am Montagabend aus der Senioreneinrichtung verschwunden.

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Aus der Senioreneinrichtung Schloss Schliestedt war ein Mann verschwunden. Er wurde kurze Zeit später tot aufgefunden.
Aus der Senioreneinrichtung Schloss Schliestedt war ein Mann verschwunden. Er wurde kurze Zeit später tot aufgefunden. | Foto: Anke Donner

Schliestedt. Das Verschwinden und der Tod eines Mannes aus der Seniorenbetreuung Schloß Schliestedt hatte in den vergangenen Tagen für ebenso viel Bestürzung wie Gerüchte gesorgt. Der Tod des 82-Jährigen ist dramatisch und auch für Heimleiterin Sabine Resch-Hoppstock kein Ereignis, wie sie es jeden Tag erlebt. Doch Kritik und Schuldzuweisungen seien in keiner Weise angemessen und gerechtfertigt, sagt sie im Gespräch mit regionalHeute.de.



Der 82-Jährige war am Montagabend aus der Senioreneinrichtung verschwunden. Ein Pfleger hatte gegen 22 Uhr festgestellt, dass der Mann nicht in seinem Zimmer war und die Polizei informiert. Eine großangelegte Suchaktion brachte dann in der Nacht zu Mittwoch die traurige Gewissheit. Der 82-Jährige wurde tot in einem Graben zwischen Warle und Watzum gefunden - "friedlich", wie Sabine Resch-Hoppstock sagt. Damit möchte sie Gerüchten, der Mann sei schwer verletzt gewesen, Einhalt gebieten. Nähere Details darf, kann und will Sabine Resch-Hoppstock nicht nennen. Viele Informationen über die Geschehnisse hätten auch sie nicht erreicht. Ihr ist aber wichtig, einmal sachlich darzulegen, dass Gerüchte und Aussagen, das Heim hätte versagt und seine Aufsichtspflicht verletzt, nicht zutreffen.

Ein Heim ist kein Gefängnis


Menschen, die sich entscheiden, in eine Senioreneinrichtung oder in ein Pflegeheim zu ziehen, seien keine Gefangenen. So dürften sie sich zu jeder Tages-und Nachtzeit frei bewegen und auch das Haus verlassen, wann sie möchten. Alles andere würde an Freiheitsberaubung grenzen. "Ja, wir sind für das Wohl der Bewohner zuständig, aber wir dürfen nicht ihre Rechte verletzen oder einschränken. Damit würden wir uns strafbar machen", macht sie deutlich. "Natürlich können und müssen wir unsere Bewohner auf Gefahren hinweisen und ihnen von Dingen, die ihnen Schaden zufügen, abraten. Aber wir dürfen ihnen nichts verbieten." Und das gelte für alle Senioreneinrichtungen oder Pflegeheime. Das sei explizit im Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen verankert. Die Bewohner sollen ihre Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung nicht verlieren.

Der Senior, der an diesem Abend sein Zimmer und die Einrichtung verließ, sei leicht dement gewesen, aber er konnte sich frei bewegen und selbst bestimmen. Anders sei dies in der sogenannten „gerontopsychiatrischen Fachabteilung“. Hier stünden die Bewohner unter einem besonderen Schutz und verlassen das Haus meist nicht ohne Begleitung und unter bestimmten Bedingungen, erklärt die Heimleiterin.

Tod und Leben liegen eng beieinander


Innerhalb der Senioreneinrichtung werde immer mit dem Thema Tod und Trauer offen umgegangen. "Es gehört zum Leben dazu", sagt Sabine Resch-Hoppstock. Der Tod eines Mitbewohners sorge immer für Betroffenheit. Und natürlich sei auch der Tod des 82-Jährigen thematisiert worden. Auch weil die Menschen durch Zeitungsberichte und das Internet die Meldungen verfolgt hätten. Die Mitarbeiter versuchen, ein offenes Ohr für die Bewohner zu haben. Das finde aber nicht in besonderen Gesprächskreisen oder Sitzungen statt, sondern aus der alltäglichen Situation heraus.

Einen besonderen Dank richtet Sabine Resch-Hopstock an alle, die schnell reagiert unter großem Einsatz bei der Suche geholfen haben.


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