Auch Straßen- und Schützenfeste bis 31. August untersagt

Volksfeste und Kirmesveranstaltungen fallen, unabhängig von der Besucherzahl, unter Großveranstaltungen.

von Julia Seidel


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Die Landesregierung hat die Durchführung von Großveranstaltungen am heutigen Dienstag konkretisiert. Demnach würden auch Veranstaltungen wie Straßenfeste, Schützenfeste, Dorffeste, Straßenfeste, Festivals und Kirmesveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungen, unabhängig von der Besucherzahl, zu den Großveranstaltungen zählen und somit bis zum 31. August untersagt sein, wie Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabes der Landesregierung, in einer Pressekonferenz mitteilte.


Das Wesen dieser Feste sei auf Nahkontakte ausgelegt, was in Zeiten der Corona-Krise nicht wünschenswert sei. Mitte April waren zunächst Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bis zum 31. August untersagt worden und läuteten damit das Ende der Festivalsaison ein.


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