Betrug mit Corona-Hilfen: Erste Verfahren abgeschlossen

Die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt weiter, berichtet das niedersächsische Justizministerium.

Ein 47-Jähriger wurde am Landgericht freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, ein Kind missbraucht zu haben
Ein 47-Jähriger wurde am Landgericht freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, ein Kind missbraucht zu haben | Foto: pixabay

Region. Immer skrupelloser werden die Betrüger scheinbar, wenn es darum geht, Geld zu ergaunern. Sogar schwierige Zeiten wie die derzeitigen, lassen sie nicht davor zurückschrecken. Wie das niedersächsische Justizministerium nun mitteilte, sind die ersten Verfahren in Betrugsfällen mit Corona-Hilfen abgeschlossen.


Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfen steige weiter an. Ermittelten die Strafverfolger Anfang Oktober 2020 noch in 1.052 Verfahren, stieg die Zahl Anfang November auf 1.196, so das Justizministerium. Insgesamt geht es dabei um ausgezahlte Fördermittel in Höhe von rund 9,3 Millionen Euro (Vormonat: etwa 8,2 Mio. Euro). Die Summe vorläufig gesicherter Beträge sei auf rund 880.000 Euro (Vormonat ca. 840.000 Euro) gestiegen.

Die Staatsanwaltschaften haben in 110 Fällen eine Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt (Vormonat: 64). Insgesamt 25 Verfahren konnten bereits rechtskräftig abgeschlossen werden (Vormonat: 13). In 134 Verfahren haben die Strafverfolger die Ermittlungen eingestellt, weil eine Straftat nicht nachweisbar war. Die meisten Verfahren hatte bislang die Staatsanwaltschaft Hannover zu bearbeiten (474), gefolgt von Hildesheim (134), Oldenburg (100) und Braunschweig (99.)

Justizministerin Barbara Havliza: „Die Staatsanwaltschaften bearbeiten die Verfahren zügig und effizient. Den Steuerzahlern, aber auch den ehrlichen Antragstellern schulden wir, dass wir die schwarzen Schafe erwischen. Solidarität hält unsere Gesellschaft zusammen, vor allem in diesem schwierigen Corona-Jahr. Ein Betrug, um so an Geld zu kommen, ist das Gegenteil von Solidarität!"

Ausgangspunkt der Ermittlungsverfahren seien vielfach Verdachtsmeldungen, die die auszahlende NBank routinemäßig abgibt, wenn sich im Rahmen der Antragsstellung Hinweise auf vorsätzliche Falschangaben ergeben. Entsprechende Prüfmechanismen hatte die NBank frühzeitig auf Wunsch des Wirtschaftsministeriums eingerichtet.


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