Braunschweig bleibt Hochinzidenzkommune

Zwar sei die Inzidenz unter 100, eine dauerhafte Unterschreitung sei laut Gefahrenabwehrleitung aber noch nicht absehbar. Eine Neubewertung soll am Mittwoch erfolgen. Bis dahin bleibt die Regelung in Kraft.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Die Gefahrenabwehrleitung hat heute erneut die Entwicklung der Sieben-Tages-Inzidenz in Braunschweig bewertet. Dies teilte die Stadt Braunschweig am Nachmittag mit. Demnach sei weiterhin nicht absehbar, dass die Unterschreitung der Grenze von 100 Infektionen in einer Woche von Dauer sein wird.


Vielmehr sei die Zahl gegenüber den Werten vom Freitag in drei Tagen noch einmal deutlich gestiegen - und das trotz des Wochenendes, wo erfahrungsgemäß auch eher niedrigere Werte durch geringeres Testen auflaufen. Die Landesamtszahl liegt aktuell bei 89. Aufgrund dieses Trends habe die Gefahrenabwehrleitung entschieden, den Status der Hochinzidenzkommune für Braunschweig noch weiter aufrechtzuerhalten und die Lage am Mittwoch neu zu bewerten.

"Es gab über die Ostertage nur sehr wenige Fallmeldungen", sagte Krisenstabsleiterin Dr. Christine Arbogast. "Es lassen sich an Feiertagen deutlich weniger Menschen testen. Die Verzerrungen müssen wir in unsere Abwägung miteinbeziehen. Ich verstehe die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern, die erwarten, dass umgehend ein Szenarienwechsel stattfindet, wenn die Inzidenz sieben Tage lang unter 100 war. Allerdings halten wir es auch nicht für praktikabel, alle paar Tage etwas Anderes festlegen zu müssen. Am Ende weiß keiner mehr, was gerade gilt – besonders schwierig nicht zuletzt für Schulen und Kitas. Und ich bitte auch zu bedenken, dass viele Infektionen derzeit in den Schulen und Kitas stattfinden. Es war leider auch keine Überraschung, dass sich die niedrige Inzidenz nach den Feiertagen sehr schnell wieder relativiert hat. Das haben auch unsere wissenschaftlichen Berater so vorausgesagt und es spiegelt die Lage, von der uns die Kliniken berichten."

Arbogast weiter: "Wir sind mit einem eher vorsichtigen Kurs hier in Braunschweig bisher gut gefahren. Auch jetzt sind unsere Zahlen im Vergleich zu anderen Großstädten in Niedersachsen noch moderat. Wir treffen täglich Abwägungsentscheidungen, die allesamt ausgesprochen schwer sind. Uns ist die Belastung der Familien und auch des Handels sehr bewusst."

Prognose ist entscheidend


Rechtsdezernent Dr. Thorsten Kornblum ergänzt: "Unabhängig von der fachlichen Bewertung der Lage durch die Gefahrenabwehrleitung möchte ich betonen, dass das städtische Vorgehen völlig im Einklang mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung steht. Die Erklärung, dass Braunschweig nicht länger Hochinzidenzkommune ist, kann gemäß der Verordnung erst dann abgegeben werden, wenn die Inzidenz nach Einschätzung des Gesundheitsamtes dauerhaft unter 100 gesunken ist. Entscheidend ist also die Prognose. Insofern handeln wir hier völlig richtig, wenn wir unter den beschriebenen Umständen eben noch keine Aufhebung des Hochinzidenzstatus verfügen."

Die verschärften Regeln zur Pandemiebekämpfung bleiben in Braunschweig damit zunächst weiter in Kraft. Für die Schulen gilt damit weiterhin, dass ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Wechselunterricht ("Szenario B") arbeiten. Alle anderen Jahrgänge und Schulen bleiben im Distanzunterricht ("Szenario C"). Nach Erörterung im Sprecherkreis der Braunschweiger Schulleitungen wurde festgelegt, frühestens ab 19. April mit dem allgemeinen Schulbetrieb im Szenario B zu starten. Damit soll ein mehrfacher Wechsel zwischen den Szenarien B und C unbedingt vermieden werden. Die Kindertagesstätten bieten zunächst weiterhin nur Notbetrieb von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung in Bezug auf die reguläre Gruppenstärke an.

Nur Click & Collect möglich


Für den Einzelhandel ist, nach der landesweiten Verschiebung aller Modellprojekte, weiterhin nur Bestellen und Abholen (Click & Collect) möglich. Terminshopping, also Beratung und der Verkauf von jeglicher Ware in den Geschäftsräumen einer ansonsten geschlossenen Verkaufsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung, sowie Abholung bestellter Waren in den Geschäftsräumen sind erst wieder zulässig, wenn der Status der Hochinzidenzkommune aufgehoben wird. Ausgenommen sind Bemusterungstermine zur Vorbereitung des Innen- und Außenausbaus und Termine zur Anprobe individuell hergestellter oder geänderter Kleidung. Treffen in der Öffentlichkeit und private Zusammenkünfte sind nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren zulässig.



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