Doppeltes Kinderglück: Pantazis nimmt familiäre Auszeit

Der Braunschweiger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis ist Vater von Zwillingen geworden. Für sein Fehlen im Bundestag wird ihm Geld abgezogen.

Dr. Christos Pantazis. Archivbild
Dr. Christos Pantazis. Archivbild | Foto: Thomas Stödter

Braunschweig. Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass seine Frau und er überglückliche Eltern von Zwillingen geworden sind. Daher wolle er nun in Familienzeit gehen.



„Die erste Zeit unseres neuen Familienglücks will ich vollumfänglich miterleben und meine Ehefrau Tanja dabei zu hundert Prozent unterstützen. Vor diesem Hintergrund werde ich mir deshalb bis zur Sommerpause bewusst Familienzeit nehmen, in der ich nahezu ausschließlich für meine Frau und unsere Zwillinge da sein werde. Infolgedessen werde ich meine politische Arbeit in den kommenden Wochen zugunsten meiner Familie reduzieren. Persönliche Gesprächstermine mit Bürgerinnen und Bürgern, die mir ein Herzensanliegen sind und die ich regelmäßig wahrnehme, sind deshalb leider erst ab Ende August wieder möglich. In Anbetracht meiner neuen Lebenssituation und unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheit, dass wir nicht ein Neugeborenes, sondern zwei neue Weltenbürger in unseren Armen halten, bitte ich dafür um Verständnis“, macht Pantazis deutlich.

Anliegen an das Büro


Er führt weiter aus: „Mein gesamtes Team – sowohl in Berlin als auch in Braunschweig – ist selbstverständlich weiterhin erreichbar und wird auch während meiner Abwesenheit im engen Austausch mit mir stehen. Bürgerinnen und Bürger können uns ihre Anliegen weiterhin per E-Mail an christos.pantazis@bundestag.de zukommen lassen.“

Pantazis dankt zudem der SPD-Bundestagsfraktion für das ihm entgegengebrachte Verständnis: „Der 13. Mai war für mich der letzte Sitzungstag vor meiner Familienzeit. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die mich in den Sitzungen des Deutschen Bundestages bis zur Sommerpause im August vertreten werden und freue mich darauf, meine politische Arbeit im September wieder mit voller Kraft aufnehmen zu können.“

Fernbleiben wird sanktioniert


Der Deutsche Bundestag sieht grundsätzlich für Abgeordnete nach der Geburt von Kindern keine Familien- beziehungsweise Elternzeit vor. Im Gegenteil, er sanktioniert das Fernbleiben von Abgeordneten mit bis zu 200 Euro pro Tag. Geregelt ist dies in Paragraf 14 des Abgeordnetengesetzes. Dort ist festgehalten, dass die Kostenpauschale von Bundestagsabgeordneten bei unentschuldigtem Fehlen um 200 Euro pro Sitzungstag gekürzt wird. Bei entschuldigtem Fehlen um 100 Euro pro Sitzungstag. Ausnahmen gelten nur bei erkrankten Kindern unter 14 Jahren, Krankenhausaufenthalten sowie ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit der Bundestagsabgeordneten und bei Mutterschutzfristen.


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