Landessynode diskutiert neue Struktur in der Landeskirche




Region. Die Regionalisierung der Kirchengemeinden in der Landeskirche Braunschweig verzögert sich. Auf Antrag des Gemeindeausschusses hat die Landessynode am 17. Mai beschlossen, den Termin für eine Gesetzesvorlage zu dem Projekt von November 2014 auf Mai 2015 zu verschieben. Damit ändern sich auch zahlreiche Folgetermine. Wie Pfarrer Harald Welge vor der Synode erklärte, handele es sich bei der Regionalisierung um einen komplexen Prozess, bei dem nicht nur Strukturfragen, sondern auch viele inhaltlich gravierende Fragen zum Selbstverständnis der Kirche zu klären seien. Dafür sei mehr Zeit nötig.

Bei dem Projekt geht es darum, die Struktur- und Stellenplanung in der Landeskirche neu zu regeln. Dabei soll das geltende Bedarfsermittlungssystem durch ein Verteilungssystem abgelöst werden. Durch die Propsteien sollen sogenannte Gestaltungsräume für ihr Gebiet gebildet werden, aus denen dann auch verbindliche Rechtsräume werden. Diesen Gestaltungsräumen sollen drei bis fünf Pfarrstellen zugeordnet werden. Parameter der Verteilung sind die Gemeindeglieder und die Fläche der Landeskirche im Verhältnis 65 zu 35 Prozent.

Pfarrer Stefan Behrendt vom Quartierpfarramt St. Jürgen-Wichern in Braunschweig berichtete von ersten Erfahrungen mit der Regionalisierung. Im Rahmen einer Erprobungsphase wollen die Gemeinden in Lamme, Ölper, Wichern und Alt-Lehndorf ab 1. Juni einen „Pfarrverband neuen Typs“ bilden. Behrendt beschrieb das neue Gebilde als Chance, die Überlastung im Pfarramt abzubauen und die Gemeinden von Administration zu entlasten. Unter anderem werde ein flexibler Personaleinsatz möglich, Gottesdienste könnten gemeinsam geplant werden, und die Gestaltungsfreiheit setze Kreativität und Motivation frei.

Propst Thomas Gleicher (Seesen) berichtete, dass auch der Pröpstekonvent die Thematik diskutiert habe. Dabei sei deutlich geworden, wie wichtig ein breit angelegter Kommunikations- und Konsultationsprozess sei. Alle Details müssten klar und offen auf den Tisch gelegt werden. Gleicher berichtete von Sorgen in den Gemeinden, das Projekt könne zu einer Entmachtung der Kirchenvorsteher und zu Verschiebungen bei den Eigentumsverhältnissen führen. Bei vielen sei der Pfarrverband neuen Typs nicht gefragt. Stattdessen gebe es ein Interesse an Gemeindefusionen und Pfarrverbänden herkömmlicher Art.

Oberlandeskirchenrat Hans-Peter Vollbach, Leiter der Rechtsabteilung, sprach sich ebenfalls für einen breit angelegten Beteiligungsprozess aus. Er räumte ein, dass Pfarrverbände neuen Typs komplizierter seien als Fusionen oder die Bildung herkömmlicher Pfarrverbände. Der Gesetzentwurf zur Struktur- und Stellenplanung müsse auf allen Ebenen diskutiert werden. Hintergrund des Projektes ist der Beschluss der Landessynode vom November 2010, die Zahl der Gemeindepfarrstellen bis zum Jahr 2020 auf 170 zu reduzieren.


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