Mehr städtisches Engagement bei Infektionsschutz in Supermärkten gefordert

In vielen Supermärkten, Werkstätten und anderen offenen Geschäften scheitere der Infektionsschutz an Details - Hier müsste die Stadt, so die BIBS, beratend zur Seite stehen.

Einkaufswagen als Krankheitsüberträger? Die BIBS möchte diese Möglichkeit ausgeschlossen wissen. (Symbolbild)
Einkaufswagen als Krankheitsüberträger? Die BIBS möchte diese Möglichkeit ausgeschlossen wissen. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Braunschweig. Seit dem gestrigen Montag haben zahlreiche Geschäfte wieder geöffnet. Damit die Infektionsrate nicht erneut nach oben schnellt, sei es extrem wichtig, dass mögliche Übertragungsrisiken des Corona-Virus bei den zum Teil sehr individuellen Bedingungen, unter denen Geschäfte und Betriebe arbeiten, erkannt, wenn möglich ausgeschlossen oder zumindest maximal reduziert werden. Vor diesem Hintergrund kritisiert die BIBS-Fraktion den sorglosen Umgang mit der "Einkaufswagen-Pflicht" in vielen Märkten - und sieht laut einer Pressemitteilung die Stadt in der Pflicht, hier Unterstützung zu leisten.


Am gestrigen Montag hätten einige wenige Stichproben in Braunschweiger Supermärkten deutliche Probleme aufgezeigt: Von sieben Nahversorgern, die aufgesucht wurden, sei nur bei zweien Personal abgestellt worden, um die Griffe der Einkaufswagen nach der Nutzung zu desinfizieren. Bei allen anderen wurden die Einkaufswagen nach dem Einkauf wie in Vor-Corona-Zeiten abgestellt und innerhalb von Sekunden vom nächsten Kunden in Benutzung genommen - fast immer geschah dies mit bloßen Händen, kaum jemand trug Handschuhe. Selbst bei hochfrequentierten, größeren Supermärkten zum Beispiel an der Hamburger Straße oder in Stöckheim gab es keine Desinfektion. Als Kunde darf man die Märkte aber nur mit Einkaufswagen betreten.

Eine "Ansteckungsfalle"


"So ist die Corona-Pandemie nicht in den Griff zu kriegen - Im Gegenteil: Durch den Zwang, den Markt nur mit Einkaufswagen betreten zu dürfen, werden die Kunden im Prinzip in die Ansteckungsfalle getrieben. Das grenzt an eine vorsätzliche Inkaufnahme von Körperverletzung. Wir sind über diese Nachlässigkeiten schon etwas erstaunt, denn jedem Marktleiter oder Geschäftsinhaber sollte klar sein: Jede Nachlässigkeit auch im Detail führt zu mehr Infektionen und verzögert damit nicht nur die Rückkehr zur Normalität, sondern schädigt indirekt auch die Wirtschaft", so BIBS-Fraktionsmitglied Wolfgang Büchs.

Individuelle Beratung erforderlich


"Grobe Vorgaben wie Abstandsregelungen oder Begrenzung der Zahl der Kunden pro Flächeneinheit reichen für einen effektiven Infektionsschutz nicht aus - letztendlich kommt es auf das Detail an", meint Büchs und fährt fort: "Wir haben den Eindruck, jeder wurschtelt hier vor sich hin und macht das so wie er es für am besten oder für ausreichend hält. Das heißt, die Betreiber der Geschäfte werden offenbar weitgehend alleine gelassen - eine (möglichst individuelle) Beratung der Gewerbetreibenden wie Übertragungsrisiken bestmöglich vermieden werden, scheint es nicht zu geben." Die BIBS-Fraktion sehe die Stadt erheblich in der Pflicht. Verfügbare Kräfte sollten schnell zu Hygieneberatern fortgebildet werden, um die Gewerbetreibenden zu beraten, wie sie in ihrem Bereich Infektionsrisiken und Übertragungswege minimieren können. "Wir brauchen keine städtischen Mitarbeiter im Homeoffice, sondern in der Stadt bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den Gewerbetreibenden", konstatiert Büchs.

"Wir brauchen keine städtischen Mitarbeiter im Homeoffice, sondern in der Stadt bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den Gewerbetreibenden."

- Wolfgang Büchs, BIBS-Fraktion



"Wir können in vielen Bereichen wieder zu einer gewissen Normalität kommen - das bedingt aber die sehr exakte Umsetzung und Einhaltung penibler Hygieneregeln, anders haben wir keine Chance die Neuinfektionsrate deutlich unter 1 zu drücken - dazu gehört übrigens auch das konsequente Tragen von Gesichtsschutzmasken und Einmalhandschuhen", die Fraktion sehe dabei auch die Ladenbesitzer in der Pflicht: "Ob Verpflichtung oder Gebot spielt hier eigentlich keine Rolle - jeder Ladenbesitzer hat Hausrecht und kann verlangen, das sein Laden nur mit Schutzmaske und Handschuhen betreten werden darf - ob selbstgenäht oder Standardware - für diejeingen, die immer noch nicht ausgestattet sind, kann man sie an der Ladentür für einen Solidaritätspreis anbieten." Eine Forderung der BIBS wurde bereits erfüllt - Ab dem kommenden Samstag gilt in Braunschweig die Maskenpflicht.

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