Mindeststandards bei Wohnungslosenunterbringung


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Braunschweig. Wie die Linkenfraktion erinnert, hat bereits 2012 hat der Rat auf Antrag der Linksfraktion beschlossen, dass Wohnungslose in Braunschweig dezentral unterzubringen sind. Bis zum heutigen Tag ist dieser Beschluss nicht umgesetzt, stattdessen gibt es momentan etwa 58 Bewohner in der Männerunterkunft „An der Horst“.


Diese Wohnungslosenunterkunft ist geplant als vorübergehende Unterbringung von akut Wohnungslosen mit entsprechend einfachster Ausstattung. Etliche Bewohner wohnen aber mehr als ein Jahr in dieser Unterkunft. Die Ursachen für die immer länger währende Aufenthaltsdauer in der Einrichtung sind vielfältig, eine Ursache ist aber im angespannten Wohnungsmarkt begründet. Angesichts dieses Umstandes ist es nicht hinnehmbar, dass zum Beispiel in der Einrichtung „An der Horst“ einfachste Ausstattungsgegenstände nicht vorhanden sind, so gibt es nicht für jeden Bewohner die Möglichkeit, sein Geschirr in einem entsprechenden Schrank abzustellen oder seine Lebensmittel in einem Kühlschrank. Auch Aufenthaltsräume sind nicht vorhanden. Daher hat die Linksfraktion den Antrag gestellt, dass die Stadt Braunschweig zukünftig bestimmte Standards bei der Wohnungslosenunterbringung einhält.

Kosten nicht angemessen


Außerdem wird beantragt, dass die Satzung der Stadt Braunschweig über die Unterbringung von wohnungslosen Personen sowie über die Erhebung von Gebühren aus dem Jahr 2004 überarbeitet wird. Die derzeitige Gebühr von 10 Euro täglich in der Unterbringung „An der Horst“ steht unter anderem in keinem vernünftigen Verhältnis zur Angemessenheitstabelle zu den Kosten der Unterkunft. Rechnet man diese Tabelle um, ergeben sich pro Person pro Quadratmeter im Monat 9,55 Euro. Auf acht bis zehn Quadratmeter umgerechnet würde sich für die Wohnungslosenunterkunft eine Monatsmiete von unter 100 Euro ergeben, während sie heute bei zirka 300 Euro liegt. Bei der Unterkunft „An der Horst“ handelt es sich um eine Unterkunft, die auch nach Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen als sehr einfach zu bezeichnen ist. Deshalb sollte bei dieser Unterkunft nach Ansicht der Linksfraktion gänzlich auf eine Gebühr verzichtet werden. Für die übrigen Unterkünfte sollte die Verwaltung entsprechend der Angemessenheitstabelle und in Anbetracht der Ausstattung eine moderate Gebühr in noch zu beschließender Höhe erheben.

Dass die Situation in der Wohnungslosenunterkunft „An der Horst“ unerträglich ist, hat mittlerweile auch die Verwaltung erkannt. Zu den laufenden Haushaltsberatungen schlägt sie nun selber vor, dass zusätzlich 30.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden, weil „zur Abhilfe des Gefährdungszustandes der dortigen städtischen Mitarbeiter eine Ausweitung des Personals […] erforderlich ist“.

Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Gisela Ohnesorge: „Seit sechs Jahren dürfte es die Sammelunterkunft „An der Horst“ eigentlich gar nicht mehr geben. Seit sechs Jahren missachtet die Verwaltung den Ratsbeschluss und bringt die Wohnungslosen in einer Form unter, die eine Wiedereingliederung für die Wohnungslosen kaum ermöglicht. Da sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass wenigstens ein Mindeststandard eingehalten wird.“


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