Fast 140.000 Menschen haben an Spaziergängen teilgenommen

Laut Landesregierung, lockten die Spaziergänge auch Mitglieder der Reichsbürgerszene an.

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Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Seit dem 1. Dezember 2021 haben fast 140.000 Menschen an Spaziergängen teilgenommen. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (fraktionslos, AfD) hervor. Dem Innenministerium seien im Mai 2020 erste Aufrufe zu Spaziergängen bekanntgeworden. Seit dem ist das Versammlungsgeschehen in Niedersachsen sukzessive anwachsend und habe insbesondere in den vergangenen Monaten an Dynamik gewonnen.


Im Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis einschließlich 31. Januar fanden in Niedersachsen insgesamt 1.698 Spaziergänge statt, von denen 313 im Vorfeld bei den Versammlungsbehörden angezeigt wurden. Daran teilgenommen haben insgesamt 139.523 Personen. Hier muss angemerkt werden, dass es zu Dopplungen bei der Erfassung der Teilnehmerzahlen gekommen sein kann, da Personen durchaus bei mehreren, parallelen Versammlungen teilgenommen haben könnten.


Es sind für denselben Zeitraum insgesamt 287 Straf- und 4.465 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Rahmen von Spaziergängen eingeleitet worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich ausschließlich um sogenannte Eingangsmeldungen handelt. Auch im Nachgang können weitere hinzukommen oder eingestellt werden. Eine Statistik über die Art der Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten werde in diesem Zusammenhang aber nicht geführt. "Spaziergänge" wurden zudem bisher in keinem Falle verboten.

Bei Gegenversammlungen wurden unterdessen 15 Strafverfahren sowie 102 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei ist auch hier zu berücksichtigen, dass es sich ausschließlich um sogenannte Eingangsmeldungen handelt.

Teilnehmer sehr heterogen


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Über dts Nachrichtenagentur


Seitens der niedersächsischen Sicherheitsbehörden lasse sich feststellen, dass sich der Teilnehmerkreis an Spaziergängen aus unterschiedlichen Gruppierungen und Einzelpersonen aller Altersgruppen mit heterogenen Motivationslagen zusammensetzt. Thematische Schnittmengen existierten zu rechten Gruppierungen, die staatskritische und teils staatsdelegitimierende Narrative bedienten.



Dies locke auch Personen aus der Reichsbürger- oder Selbstverwalterideologie sowie Querdenker, Esoteriker und Verschwörungsanhänger. Es liegen Erkenntnisse vor, dass vielfach Personen und Gruppierungen, die dem rechten politischen Spektrum zuzurechnen sind, am Protestgeschehen teilnehmen, so die Landesregierung.

Landesregierung spricht nicht von "Spaziergängen"


Sofern eine Veranstaltung etwa über soziale Medien oder Netzwerke organisiert und beworben wird und mit Plakaten und Flyern politische Botschaften verbreitet werden, ist gemäß dem Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) von einer Versammlung auszugehen, da hier eine Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gegeben ist.


Insofern ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Terminus "Spaziergang" verfehlt ist, und spricht von "Versammlungen, die sich inhaltlich kritisch mit den Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie auseinandersetzen“.


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